Die derzeitigen Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus beeinflussen die Handlungsfähigkeit der Gemeinden. Notwendige Sitzungen der Behörden können teilweise nicht mehr im ordentlichen Rahmen durchgeführt werden. Um zu vermeiden, dass die Gemeinden wegen des Verzichts auf notwendige Sitzungen handlungsunfähig werden, sollen ihnen Alternativen für ihre Beschlussfassungen ermöglicht werden. Für die Dauer der Corona-Krise, werden mit dieser Verordnung Sondervorschriften geschaffen.
Die Verordnung ermöglicht es den Gemeindebehörden beispielsweise, mittels technischer Hilfsmittel (Videokonferenz und dergleichen) oder auf dem Zirkularweg Beschlüsse zu fassen, wenn keine Sitzungen möglich sind. Auch werden bestimmte gesetzliche Fristen angepasst. So kann die Jahresrechnung 2019 nun auch zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden, als dies ansonsten im Gemeindegesetz vorgesehen ist.
Die Verordnung tritt per sofort in Kraft. Sie gilt so lange wie nötig, höchstens jedoch für die Dauer von 1 Jahr ab Inkrafttreten. Der Regierungsrat hebt sie ganz oder teilweise auf, sobald die Anordnungen nicht mehr nötig sind.