Das Kantonsratsgesetz sieht vor, dass die ordentliche Gesamterneuerung des Kantonsrates im März des Wahljahres stattfindet. Am 7. März 2021 ist eine eidgenössische Abstimmung vorgesehen. Mit der Durchführung der Kantons- und Regierungsratswahlen an diesem Datum können Aufwand und Kosten für einen zusätzlichen Urnengang gespart werden.
Termin zweiter Wahlgang Regierungsrat
Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Regierungsratswahlen wird sieben Wochen nach dem ersten Wahlgang, am 25. April 2021 stattfinden. An diesem Datum können auch die Amteibeamtenwahlen und die Gemeinderatswahlen abgehalten werden. Da dieser Termin für mehrere Wahlen benötigt wird, darf die Frist für die briefliche Stimmabgabe nicht gekürzt werden.
Wahlen in den Gemeinden
Die Gemeinden können die Gemeinderatswahlen am 25. April 2021 – dem frühestmöglichen Termin - durchführen. Für die Beamten- und Kommissionswahlen sind die eidgenössischen Abstimmungstermine vom 13. Juni und 26. September vorgesehen (sofern die Wahl nicht durch den Gemeinderat erfolgt oder es zu stillen Wahlen kommt).
Kommunale Erneuerungswahlen können vom Gemeinderat ohne Gesuch auf andere offizielle Termine des Wahlkalenders festgelegt werden. Verschiebungen auf Daten, welche im Wahlkalender nicht enthalten sind, werden von der Staatskanzlei auf Gesuch hin bewilligt.