März 2020

Vierfache Gewinnausschüttung der Nationalbank im Frühling 2020

  • 02.03.2020

Die «Zusatzvereinbarung über die Nationalbankgewinnausschüt¬tung» bringt den Kantonen grössere Mehreinnahmen als erwartet. Der Regierungsrat nimmt davon erfreut Kenntnis. Sie erlauben es dem Kanton, das Eigenkapital weiter zu stärken. Gleichzeitig ist jedoch auch klar, dass man mit diesen ausserordentlichen Einnahmen nicht jedes Jahr rechnen darf.

Heute Morgen wurde die «Zusatzvereinbarung über die Nationalbankgewinnausschüt¬tung» zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der Schweizeri¬schen Nationalbank (SNB) veröffentlicht. Diese Zusatzvereinbarung sieht vor, dass die SNB schon in diesem und auch im nächsten Jahr eine höhere als bis jetzt mögliche Ausschüttung an Bund und Kantone vornehmen darf. Für die darauffolgenden Jahre soll diese neue Praxis in der regulären Vereinbarung zwischen EFD und SNB verankert werden. (Näheres dazu kann der der Medienmitteilung des EFD, von heute 2. März 2020 entnommen werden.)

Konkret darf nun im Frühling 2020 eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone im Betrag von 4 Mrd. Franken vorgenommen werden, da die Ausschüttungsreserve die dafür in der neuen Vereinbarung festgelegte Schwelle von 40 Mrd. Franken weit übertrifft.

Diese gegenüber der Januarankündigung nochmals höhere Gewinnausschüttung bedeutet, dass die Nationalbank 2020 an den Kanton Solothurn statt 21.3 Millionen Franken neu 85,2 Mio. Franken, also fast 64 Mio. Franken mehr als budgetiert, ausschütten wird. Damit wird für den Kanton Solothurn das laufende Jahr, für das ursprünglich ein Defizit von 10,4 Mio. Franken budgetiert worden war, finanziell wesentlich besser als erwartet verlaufen, und es wird möglich sein, fast alle geplanten Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanzieren zu können. Weiter darf, mit Blick auf die heutige Dotierung der Ausschüttungsreserve, realistisch damit gerechnet werden, dass auch nächstes Jahr eine zwei-bis dreifach erhöhte Ausschüttung vorgenommen werden kann.
Der Regierungsrat nimmt natürlich erfreut von diesen Mehreinnahmen Kenntnis. Sie erlauben es dem Kanton sein Eigenkapital weiter zu stärken.

Es ist dem Regierungsrat aber auch klar, dass diese zusätzlichen Ausschüttungen ausserordentliche Einnahmen sind und man jetzt nicht jedes Jahr damit rechnen darf, das drei- oder vierfache einer normalen Ausschüttung zu erhalten. Die zukünftigen Entwicklungen auf den Märkten kann niemand voraussehen, sind aber für das Jahresergebnis der Nationalbank von entscheidender Bedeutung. Es kann immer wieder Jahre ohne eine Gewinnausschüttung geben, wie im Jahr 2014. Dessen muss man sich bei der Ausarbeitung der Voranschläge in der Zukunft bewusst sein. Zufrieden nimmt der Regierungsrat auch davon Kenntnis, dass EFD und SNB keine Experimente machen und sich die SNB nicht zu anderen als in der Verfassung verankerten Ausschüttungen verpflichten muss. Nur Ausschüttungen an Kanton und Bund sind verfassungsmässig vorgesehen und ohne Zweckbestimmung. Die Kantone können, wie der Bund auch, ihren Anteil frei verwenden.