Der Regierungsrat begrüsst es, dass die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Schengen-Staaten gestärkt wird. Dies unabhängig davon, dass sich die Schweiz im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet hat. Da die Migration auf nationaler Ebene kaum effektiv gesteuert werden kann, ist vor diesem Hintergrund, wie aber auch aus Solidaritätsgründen zu den anderen Schengen-Staaten, die Übernahme und Umsetzung der vorliegenden Verordnung zu begrüssen. Dabei stehen für den Regierungsrat drei Punkte im Vordergrund:
- Die Europäische Agentur soll über genügend Personal und Material verfügen, damit es diesbezüglich in Situationen wie in der Migrationskrise im Jahre 2015 nicht zu Engpässen kommt und die Aufgaben der Agentur beeinflusst werden.
- Durch die Aufgabenerweiterung der Agentur wird dessen Verhandlungsposition in der Zusammenarbeit mit Drittstaaten gestärkt, wodurch die Aufgaben effektiver vorgenommen werden können.
- Das vorgesehene Kommunikationsnetz, welches im Bereich der Risikoanalyse, der Planung und bei der Beurteilung allfälliger Schwachstellen zum Einsatz kommen soll, ist vielversprechend.
Auch wenn das starke Wachstum des Budgets der Agentur zu deutlich höheren Mitgliedsbeiträgen der Schweiz führt, dürfen aus Sicht des Regierungsrates die indirekt damit zusammenhängenden Einsparungen nicht ausser Acht gelassen werden. Namentlich, dass durch die Stärkung des Schutzes der Aussengrenze ein positiver Effekt bezüglich der Anzahl unbegründeter Asylgesuche resultieren wird.
Die vorgesehene Ergänzung im Asylgesetz wird begrüsst. Neu werden auch Personen in Wegweisungsverfügungen zum Verlassen des Schengen-Raumes aufgefordert. In der operativen Tätigkeit bringt auch diese Ergänzung Klarheit.