Juragewässerkorrektion

Bis zur ersten Juragewässerkorrektion der Jahre 1868 bis 1891 war die Gegend um die drei Juraseen (Bielersee, Murtensee, Neuenburgersee) bis nach Solothurn sumpfig und häufig überflutet. Das Gebiet war ärmlich, Seuchengefahr drohte. Erst die Ableitung der Aare in den Bielersee, bauliche Massnahmen an Flüssen und die Schaffung von neuen Kanälen schufen die Grundlagen für das Seeland, wie wir es heute kennen: Eine Region mit intensivem Gemüseanbau. Doch die Massnahmen der Gewässerkorrektion im 19. Jahrhundert waren nicht ausreichend, so dass in den Jahren 1962 bis 1973 die zweite Juragewässerkorrektion durchgeführt wurde. Mittlerweile wird über eine dritte Juragewässerkorrektion diskutiert.

Weitere Infos: Website zur Juragewässerkorrektion (Kanton Bern)

Nicht zu hoch – und nicht zu tief

Das Gesamtwerk der Juragewässerkorrektion erstreckt sich über das Hoheitsgebiet von fünf Kantonen (Waadt, Freiburg, Neuenburg, Bern, Solothurn) und wirkt sich bis in den Kanton Aargau aus. Deshalb ist die Festlegung des optimalen Wasserstands in den drei Jurarandseen ein Entscheid von grosser Tragweite. Für den Entscheid zuständig ist die Regulierzentrale in Bern, umgesetzt wird er im Regulierwehr Port: Rund um die Uhr sorgt dort das Heben und Senken der Wehrschützen dafür, dass die Seen und die Aare weder zu hoch ansteigen noch zu tief abfallen.

Grundlage für die Regulierung bildet ein vom Bundesrat genehmigtes Regulierreglement. Zusätzlich wird seit 2008 auch die sogenannte Prognoseregulierung berücksichtigt: Werden aussergewöhnliche Zuflüsse vorhergesagt, kann der Regulierdienst den Bielersee frühzeitig absenken. Das schafft zusätzliches Speichervolumen.

Kulturlandgewinn mit Folgen für die Natur

Während die Menschen dank der Juragewässerkorrektion Lebensraum dazugewannen, verschwanden Auen, Sümpfe, Riedwiesen, vielfältige Fliessgewässer und Seenlandschaften. Pflanzen und Tiere verloren dadurch Lebensräume. Unterdessen entstanden am Ufer des Neuenburgersees neue Feuchtgebiete. Die Balance zwischen der Nutzung und dem Schutz von Lebensräumen gilt es, stets von neuem auszutarieren.