Kinderbetreuung

Ausserhalb der Familie stehen Eltern für die Betreuung von Vorschul- und Schulkindern verschiedene Formen von Angeboten zur Verfügung:
- In Kindertagesstätten werden Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut.
- Horte sind ganztägige und modular aufgebaute Betreuungseinrichtungen, die sich an Kindergarten- und Schulkinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit richten. Sie bieten Kindern und Jugendlichen vor und nach dem Unterricht eine Tagesstruktur.
- Mittagstische bieten Kindergarten- und Schulkindern über die Mittagszeit eine Verpflegung und Betreuung.
- Tagesfamilien bieten tagsüber im eigenen Haushalt eine Betreuung für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit.Daneben gibt es noch weitere Betreuungsangebote, wie beispielsweise Kinderhütedienste, private Babysitter, Nannies, Au-Pairs oder Entlastungsangebote.
Aufgabenteilung Gemeinden und Kanton
- Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Förderung von Angeboten in der Kinderbetreuung und die Mitfinanzierung.
- Das Amt für Gesellschaft und Soziales berät und unterstützt Einwohnergemeinden, öffentliche und private Organisationen rund um die Themenbereiche Kinderbetreuung, Vereinbarkeit, Elternbildung und frühe Förderung. Zudem ist es Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für Kindertagesstätten (Kitas/Horte) und Tagesfamilien.
Betreuungsgutscheine für Eltern
Es steht den Gemeinden frei, die familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote zu fördern. Im Schuljahr 2022/2023 subventionierten 70% der Gemeinden im Kanton die familienergänzende Kinderbetreuung mit jeweils unterschiedlichen Modellen.
Der Kantonsrat beauftragte den Regierungsrat damit, eine Gesetzesänderung für die verpflichtende Unterstützung der Kinderbetreuungsangebote durch die öffentliche Hand zu erarbeiten. Kanton und Gemeinden sollen die familienergänzende Kinderbetreuung künftig mitfinanzieren. Der Regierungsrat will ab 2026 ein neues, kantonsweites Modell mit Betreuungsgutscheinen einführen. Eltern von Kindern bis zum Ende der 6. Klasse sollen für die familienexterne Betreuung in Kindertagesstätten, Horten, Mittagstischen und Tagesfamilien finanziell unterstützt werden. Das soll Familien entlasten, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Standortattraktivität des Kantons Solothurn erhöhen. Zudem soll damit die Chancengleichheit gefördert werden. Am 24. September 2024 hat der Regierungsrat die Vorlage zuhanden des Kantonsrates beschlossen. Der Kantonsrat hat am 28.01.2025 der Änderung des Sozialgesetzes zugestimmt (Kantonsratsbeschluss zur Änderung des Sozialgesetzes). Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft bis am 16.05.2025.
Aufgabenteilung Gemeinden und Kanton
- Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Förderung von Angeboten in der Kinderbetreuung.
- Die Koordinationsstelle Familienfragen berät und unterstützt Einwohnergemeinden, öffentliche und private Organisationen rund um die Themenbereiche Kinderbetreuung und frühe Förderung.
- Der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend ist Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für Kindertagesstätten (Kitas/Horte) und Tagesfamilien.