Kinderbetreuung

Kinder malen in einer Kindertagesstätte.

Ausserhalb der Familie stehen Eltern für die Betreuung von Vorschul- und Schulkindern verschiedene Formen von Angeboten zur Verfügung:

  • In Kindertagesstätten werden Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut.
  • Horte sind ganztägige und modular aufgebaute Betreuungseinrichtungen, die sich an Kindergarten- und Schulkinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit richten. Sie bieten Kindern und Jugendlichen vor und nach dem Unterricht eine Tagesstruktur. 
  • Mittagstische bieten Kindergarten- und Schulkindern über die Mittagszeit eine Verpflegung und Betreuung.
  • Tagesfamilien bieten tagsüber im eigenen Haushalt eine Betreuung für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit.Daneben gibt es noch weitere Betreuungsangebote, wie beispielsweise Kinderhütedienste, private Babysitter, Nannies, Au-Pairs oder Entlastungsangebote.

Aufgabenteilung Gemeinden und Kanton

  • Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Förderung von Angeboten in der Kinderbetreuung und die Mitfinanzierung.
  • Das Amt für Gesellschaft und Soziales  berät und unterstützt Einwohnergemeinden, öffentliche und private Organisationen rund um die Themenbereiche Kinderbetreuung, Vereinbarkeit, Elternbildung und frühe Förderung. Zudem ist es Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für Kindertagesstätten (Kitas/Horte) und Tagesfamilien.

Mitfinanzierung

Es steht den Gemeinden frei, die familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote zu fördern. Im Schuljahr 2022/2023 subventionierten 70% der Gemeinden im Kanton die familienergänzende Kinderbetreuung mit jeweils unterschiedlichen Modellen. Einige stellen Betreuungsgutscheine aus, andere betreiben oder unterstützen Betreuungsinstitutionen wie Kindertagesstätten oder Horte direkt. Die finanzielle Unterstützung kann für Vorschulkinder, Schulkinder oder beide Gruppen gelten. Nicht alle Gemeinden leisten eine finanzielle Unterstützung. Informationen dazu gibt die jeweilige Wohngemeinde.