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Gebietssperrzone: Drohnen-Überflug beantragen
Ergebnis
Entscheid über die Bewilligung eines Drohnenflugs über eine Gebietssperrzone durch das Amt für Justizvollzug
Beschreibung
Das Überfliegen der Gebietssperrzonen rund um die kantonalen Vollzugseinrichtungen bedarf einer Bewilligung des Amts für Justizvollzug.
Formulare
Zuständigkeit
Amt für Justizvollzug, Zentrale Dienste (Stabs- und Rechtsdienst)
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
Ggf. Auftragsbestätigung und Flugroute
Kosten
Die Leistung ist kostenlos.
Dauer
Ca. zwei Arbeitstage
Rechtliche Grundlagen
Art. 22bis Abs. 2 JUVG
Vorgehen
- Formular ausfüllen und abschicken
- Erhalt Bewilligung/Ablehnung per Mail
- Bei Bewilligung Drohnenflug
- Ggf. Einreichung verpixelter Bilder sofern dazu aufgefordert