Besuche
Insassen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft sowie im vorzeitigen Vollzug dürfen einmal pro Woche einen einstündigen Besuch empfangen. Bei Inhaftierten in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft müssen die Besuchenden zusätzlich eine Besuchsbewilligung bei der Verfahrensleitung (Staatsanwaltschaft oder Gericht) einholen und diese beim Besuch vorweisen.
Die Besuche müssen durch die Besucherinnen und Besucher telefonisch angemeldet werden. Unangemeldete Besuche werden nicht zugelassen. Pro Besuch sind maximal vier Personen zugelassen. Für ehemalige Gefangene gilt während zwölf Monaten ab Entlassung aus einem Untersuchungsgefängnis des Kantons Solothurn ein Besuchsverbot.
Besuchszeiten
Besuche können dienstags bis donnerstags sowie an Wochenend- als auch an Feiertagen durchgeführt werde. Nach telefonischer Anmeldung unter der Nummer 062 311 81 11 wird den Besuchenden ein offenes Zeitfenster angeboten.
Rahmenbedingungen
Besuchende melden sich am Empfang des Untersuchungsgefängnisses Olten an und weisen sich mit einem gültigen Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis) aus. Der amtliche Ausweis wird während des Besuchs hinterlegt und die Personendaten erfasst. Minderjährigen ist der Besuch von Insassen nur gestattet, sofern sie sich in Begleitung einer Person mit elterlicher Gewalt oder deren Stellvertretung befinden. Sie haben sich ebenfalls auszuweisen.
Persönliche Effekten und Wertgegenstände können in einem Schliessfach deponiert werden. Die Besuchenden müssen durch eine Personenkontrolle mit Metalldetektor (analog Flughafen Sicherheitskontrolle). Kleidungsstücke wie Jacken, Hosen, T-Shirts, Pullovern, Unterwäsche, Socken, Trainer und Schuhe dürfen mitgebracht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Schweizer Franken in Form von Noten auf das Gefangenenkonto einzuzahlen.
Zusätzliche Bestimmungen finden Sie im Merkblatt für Besuchende der Untersuchungsgefängnisse unter «Dokumente».