Pakete und Geldbeträge

Externe Privatpersonen dürfen den Insassen Kleidungsstücke wie Jacken, Hosen, T-Shirts, Pullover, Unterwäsche, Socken, Trainer und Schuhe zukommen lassen. Andere Waren werden zurückgegeben, eingelagert oder vernichtet.

Weiter besteht die Möglichkeit, am Empfang des Untersuchungsgefängnisses Solothurn Bargeld für Insassen auf deren Anstaltskonten einzuzahlen. Angenommen werden Schweizer Franken in Form von Noten. Die einzahlende Person erhält eine Quittung.

Die erwähnten Kleider, Schuhe und Geldbeträge können von Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr oder während eines angemeldeten Besuchs abgegeben werden. Die Person, welche Waren oder Geld abgibt, muss dazu einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen.