Heil- und Betäubungsmittel

Apothekerin entnimmt Tabletten einem Regal

Sichere, wirksame und qualitativ einwandfreie Heilmittel dienen der Gesundheit. Die behördliche Bewilligung und Aufsicht basiert auf dem Heilmittelgesetz, dem Gesundheitsgesetz sowie der Verordnung über die Heilmittel und die Betäubungsmittel und umfasst klinische Versuche mit Heilmitteln, Herstellung und Grosshandel sowie sämtliche Abgabestellen.

Der Vollzug richtet sich nach Leitlinien, Positionspapieren und Listen, die in der Kantonsapothekervereinigung Schweiz erarbeitet worden sind.

Kontaktstellen

Die Abteilung Gesundheitsversorgung des Gesundheitsamtes ist zuständig für folgende Aufgaben:

  • Anfragen zum Thema Heilmittel
  • Entsorgung von Betäubungsmitteln
  • Entgegennahme von Schengen-Formularen für kranke Reisende
  • Meldungen über Arzneimittelmissbrauch oder Rezeptfälschungen
  • Sperrung von Betäubungsmittel-Rezeptformularen oder -blöcken

Sie erreichen die Abteilung Gesundheitsversorgung unter gesundheit.bab@ddi.so.ch oder telefonisch unter 032 627 93 71.

Der kantonsärztliche Dienst ist für die Bewilligung von Substitutionstherapien zuständig.   Weitere Informationen zur substitutionsgestützten Behandlung finden Sie unter der Rubrik Opioidagonistentherapie.

Die Abteilung Zentrale Dienste übernimmt:

  • Bestellungen von Betäubungsmittel-Rezeptformularen
  • Beantwortung allgemeiner Fragen, wenn unklar ist, an welche Stelle Sie sich werden müssen

Sie erreichen die Abteilung Zentrale Dienste unter gesundheitsamt@ddi.so.ch oder telefonisch unter 032 627 93 71.

Rücksendung von Betäubungsmitteln zur Entsorgung

Bitte beachten Sie bei der Rücksendung von Betäubungsmitteln zur Entsorgung die Rubrik Betäubungsmittel sowie das Merkblatt «Rücksendung von Betäubungsmitteln». Füllen Sie zudem den Lieferschein «Betäubungsmittelrücksendung» aus (siehe graue Box «Dokumente»).

Meldung von Verlust oder Diebstahl von Betäubungsmittel-Rezeptformularen

Ein Verlust oder Diebstahl von Betäubungsmittel-Rezeptformularen muss unverzüglich der Abteilung Gesundheitsversorgung gemeldet werden per E-Mail an gesundheit.bab@ddi.so.ch.

Erforderliche Angaben:

  • Betäubungsmittelrezeptnummer(n)
  • Name und Vorname des verschreibenden Arztes / der verschreibenden Ärztin
  • Art des Verlustes (z. B. Diebstahl, Verlust)

Nach der Sperrung der Betäubungsmittelrezepte erhalten Sie eine Bestätigung vom Gesundheitsamt.

Missbrauchsbekämpfung mit Arznei- und Betäubungsmitteln

Für den Austausch vertraulicher Dokumente (z. B. Rezeptfälschungen, Listen der reglementierten Abgabe von Arzneimitteln, Informationen zu substitutionsgestützten Behandlungen) nutzen wir HIN-Mail.

Vorgehen:

  1. Füllen Sie das entsprechende Meldeformular aus:
    • «Kontaktangabe für sensible Daten Apotheken» (für Apotheken)
    • «Kontaktangabe für sensible Daten Arztpraxen und Kliniken» (für Arztpraxen und Kliniken)
      Die Formulare finden Sie in der grauen Box «Dokumente» und können sie elektronisch ausfüllen.
  2. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an gesundheit.bab@ddi.so.ch.

Meldungen:

  • Rezeptfälschungen: Nutzen Sie das «Meldeformular Rezeptfälschungen»
  • Anträge für die Liste der reglementierten Abgabe: Nutzen Sie das «Meldeformular reglementierte Abgabe»

Die Meldeformulare finden Sie in der grauen Box «Dokumente» und können sie elektronisch ausfüllen.

E-Mail-Adresse für Meldungen: gesundheit.bab@ddi.so.ch.

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass Sie als Absender/-in für die datenschutzkonforme Übermittlung sensibler Daten an das Gesundheitsamt verantwortlich sind. Falls erforderlich, können Sie bei der zuständigen Abteilung per E-Mail einen Webtransfer-Link anfordern, um sensible Daten sicher zu übermitteln.

Informationen zur Heilmittelsicherheit

Um die Arzneimittelsicherheit in der Schweiz kontinuierlich zu verbessern, ist die Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) von grosser Bedeutung. Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) informiert laufend über aktuelle Arzneimittelrisiken und Rückrufe. Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern empfehlen wir, den Newsletter von Swissmedic zu abonnieren.

Kantonsapothekervereinigung Schweiz

Gesetze und Verordnungen regeln das Arzneimittelwesen umfassend. Beim Vollzug stellen sich trotzdem immer wieder Interpretationsfragen. Um Transparenz und Rechtsgleichheit zu fördern, erarbeitet die Kantonsapothekervereinigung Schweiz Leitlinien, Positionspapiere und Listen, die publiziert werden unter www.kantonsapotheker.ch.