Heil- und Betäubungsmittel

Apothekerin entnimmt Tabletten einem Regal

Sichere, wirksame und qualitativ einwandfreie Heilmittel dienen der Gesundheit. Die behördliche Aufsicht basiert auf dem Heilmittelgesetz, dem Gesundheitsgesetz sowie der Verordnung über die Heilmittel und die Betäubungsmittel und umfasst klinische Versuche mit Heilmitteln, Herstellung und Grosshandel sowie sämtliche Abgabestellen.

Der Vollzug richtet sich nach Leitlinien, Positionspapieren und Listen, die in der Kantonsapothekervereinigung Schweizerarbeitet worden sind.

Kontaktstellen

Die Abteilung Gesundheitsversorgung des Gesundheitsamtes ist zuständig für:

  • Anfragen zum Thema Heilmittel
  • Die Entsorgung von Betäubungsmitteln
  • Die Entgegennahme von Schengen-Formularen für kranke Reisende
  • Meldungen über Arzneimittelmissbrauch oder Rezeptfälschungen 

Sie erreichen die Abteilung Gesundheitsversorgung unter gesundheit.bab@ddi.so.ch oder telefonisch unter 032 627 93 71.

Bitte beachten Sie bei der Rücksendung von Betäubungsmitteln das Merkblatt «Rücksendung von Betäubungsmitteln» und füllen Sie den Lieferschein «Betäubungsmittelrücksendung» aus (siehe graue Box «Dokumente»).

Die Kantonsärztin ist zuständig für die Bewilligung von Substitutionstherapien. Gesuche sind an gesundheit.substitution@ddi.so.ch zu richten.

Bestellungen von Betäubungsmittel-Rezeptformularen sowie alle Fragen, bei welchen Sie sich unsicher sind, an wen Sie sich wenden müssen, dürfen Sie an 032 627 93 71 oder gesundheitsamt@ddi.so.ch adressieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Absender eines Anliegens im Zusammenhang mit Heilmitteln für die datenschutzkonforme Übermittlung von sensiblen Daten an das Gesundheitsamt verantwortlich sind. Bitte verlangen Sie bei Bedarf bei der zuständigen Abteilung per E-Mail einen Webtransfer-Link, mit welchem Sie uns auch sensible Daten datenschutzkonform übermitteln können.

Wir werden Ihnen in Zukunft vertrauliche Dokumente (z.B. Rezeptfälschungen, Liste der reglementierten Abgabe von Arzneimitteln, Informationsaustausch zu substitutionsgestützten Behandlungen etc.) via HIN-Mail übermitteln können. Dazu bitten wir Sie, als gesamtverantwortliche Leitungsperson einer öffentlichen Apotheke das Meldeformular «Kontaktangabe für sensible Daten Apotheken», resp. als gesamtverantwortliche Leitungsperson einer Arztpraxis oder Klinik, das Meldeformular «Kontaktangabe für sensible Daten Arztpraxen und Kliniken» auszufüllen (siehe graue Box «Dokumente»; die Meldeformulare lassen sich elektronisch ausfüllen). Bitte senden Sie das ausgefüllte und von der fachverantwortlichen Leitungsperson unterschriebene Meldeformular per E-Mail an gesundheit.bab@ddi.so.ch oder per Post an Elida Elezi, Abteilung Gesundheitsversorgung, Gesundheitsamt, Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3, 4509 Solothurn.

Informationen zur Heilmittelsicherheit

Um die Arzneimittelsicherheit in der Schweiz kontinuierlich zu verbessern, ist die Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) von grosser Bedeutung. Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) informiert laufend über aktuelle Arzneimittelrisiken und Rückrufe. Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern empfehlen wir, den Newsletter von Swissmedic zu abonnieren.

Kantonsapothekervereinigung Schweiz

Gesetze und Verordnungen regeln das Arzneimittelwesen umfassend. Beim Vollzug stellen sich trotzdem immer wieder Interpretationsfragen. Um Transparenz und Rechtsgleichheit zu fördern, erarbeitet die Kantonsapothekervereinigung Schweiz Leitlinien, Positionspapiere und Listen, die publiziert werden unter www.kantonsapotheker.ch.