Heil- und Betäubungsmittel

Apothekerin entnimmt Tabletten einem Regal

Sichere, wirksame und qualitativ einwandfreie Heilmittel dienen der Gesundheit. Die behördliche Bewilligung und Aufsicht basiert auf dem Heilmittelgesetz, dem Gesundheitsgesetz sowie der Verordnung über die Heilmittel und die Betäubungsmittel und umfasst klinische Versuche mit Heilmitteln, Herstellung und Grosshandel sowie sämtliche Abgabestellen.

Der Vollzug richtet sich nach Leitlinien, Positionspapieren und Listen, die in der Kantonsapothekervereinigung Schweiz erarbeitet worden sind.

Kontaktstellen

Die Abteilung Gesundheitsversorgung des Gesundheitsamtes ist zuständig für folgende Aufgaben:

  • Anfragen zum Thema Heilmittel
  • Entsorgung von Betäubungsmitteln
  • Entgegennahme von Schengen-Formularen für kranke Reisende
  • Meldungen über Arzneimittelmissbrauch oder Rezeptfälschungen
  • Sperrung von Betäubungsmittel-Rezeptformularen oder -blöcken

Sie erreichen die Abteilung Gesundheitsversorgung unter gesundheit.bab@ddi.so.ch oder telefonisch unter 032 627 93 71.

Der kantonsärztliche Dienst ist für die Bewilligung von Substitutionstherapien zuständig. Weitere Informationen zur substitutionsgestützten Behandlung finden Sie unter der Rubrik Opioidagonistentherapie.

Die Abteilung Zentrale Dienste übernimmt:

  • Bestellungen von Betäubungsmittel-Rezeptformularen
  • Beantwortung allgemeiner Fragen, wenn unklar ist, an welche Stelle Sie sich werden müssen

Sie erreichen die Abteilung Zentrale Dienste unter gesundheitsamt@ddi.so.ch oder telefonisch unter 032 627 93 71.

Informationen zur Heilmittelsicherheit

Um die Arzneimittelsicherheit in der Schweiz kontinuierlich zu verbessern, ist die Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) von grosser Bedeutung. Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) informiert laufend über aktuelle Arzneimittelrisiken und Rückrufe. Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern empfehlen wir, den Newsletter von Swissmedic zu abonnieren.

Kantonsapothekervereinigung Schweiz

Gesetze und Verordnungen regeln das Arzneimittelwesen umfassend. Beim Vollzug stellen sich trotzdem immer wieder Interpretationsfragen. Um Transparenz und Rechtsgleichheit zu fördern, erarbeitet die Kantonsapothekervereinigung Schweiz Leitlinien, Positionspapiere und Listen, die publiziert werden unter www.kantonsapotheker.ch.