Hersteller und Anbieter

Eine Mitarbeitende in der Bäckerei knetet einen Brotteig

Ein offenes Ohr für die Anliegen der Unternehmen im Kanton Solothurn ist uns wichtig. Im Rahmen des Tagesgeschäftes beantworten wir Ihre Fragen gerne, wenn dies mit den vorhandenen Ressourcen möglich ist.

Wir leisten Ihnen gerne Hilfestellung zum Einstieg, weisen aber darauf hin, dass jeder Betrieb selbst für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zuständig ist und, falls notwendig, externe Hilfe beiziehen muss.

Die Selbstkontrolle muss schriftlich dokumentiert werden. Als Hilfestellung dienen Ihnen unsere Formulare.

Haben Sie ein Anliegen an uns? Senden Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an. Die Kontaktdaten finden Sie in der grauen Infobox.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worauf muss ich als Hersteller achten?

Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, muss uns vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit das ausgefüllte Meldeformular für Lebensmittelbetriebe zustellen.

Wer Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, abgibt, einführt oder ausführt, muss im Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er muss sie entsprechend der "Guten Herstellungspraxis" untersuchen oder untersuchen lassen.

Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände dürfen die Gesundheit nicht gefährden, müssen hygienisch einwandfrei produziert werden und dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen.

Welche Produkte kontrollieren wir?

Unsere Labors und unsere Inspektorate überprüfen Nahrungsmittel und Genussmittel. Wir nehmen auch Gebrauchsgegenstände wie Kosmetika, Schmuck, Tätowierfarben, Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Spielzeug und Geschirr unter die Lupe.

Wie arbeiten wir?

Unsere Kontrollen werden nach dem schweizweit einheitlichen System geplant und durchgeführt. Je nach dem Ergebnis der letzten Kontrolle, der Grösse des Betriebes und der Art der Produkte wird ein Betrieb mehr oder weniger oft kontrolliert.

Wenn wir Probleme feststellen, ordnen wir Korrekturen an und haken nach. Dabei handeln wir verhältnismässig und behandeln alle Unternehmen gleich. Gefährdet ein Betrieb die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten unmittelbar und erheblich, so schliessen wir den Betrieb, bis die festgestellten Mängel behoben sind.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Restaurant, eine Metzgerei, einen Hofladen oder ähnlich eröffnen will?

Senden Sie uns das ausgefüllte Meldeformular (pdf, 76 KB) für Lebensmittelbetriebe. Falls Sie möchten, dass wir Ihren Betrieb vor der Eröffnung für Sie begutachten, rufen Sie uns an. Bitte beachten Sie, dass eine gastwirtschaftliche Tätigkeit sowie das Betreiben eines Fumoirs eine entsprechende Bewilligung voraussetzt.

Muss mein Betrieb vor der Eröffnung durch die Lebensmittelkontrolle abgenommen werden?

Nein. Sobald Ihr Betrieb geöffnet ist, sind Sie vollumfänglich verantwortlich, dass Sie die Meldepflicht wahrgenommen haben und die gesetzlichen Bestimmungen, inklusive die Pflicht zur Selbstkontrolle, eingehalten werden.

Kann ich meinen Betrieb vor der Eröffnung oder vor einem geplanten Umbau begutachten lassen?

Ja. Falls Sie möchten, dass wir Ihren Betrieb vor der Eröffnung für Sie begutachten, rufen Sie uns an.

Welche Vorschriften muss ich beachten, wenn ich alkoholische Getränke verkaufen will?

Wenden Sie sich an die Abteilung Arbeitsinspektorat und Gewerbe im Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Was muss ich beachten, wenn ich Lebensmittel importieren oder exportieren will?

Sie sind dafür verantwortlich, dass die importierten Lebensmittel die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz erfüllen. Beachten Sie für den Import und Export von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen die Informationen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Für Länder ausserhalb der EU stellen wir für Sie Exportzertifikate aus.

Wo kann ich Laboruntersuchungen durchführen lassen?

Damit wir unsere Ressourcen vollumfänglich für unsere Kontrolltätigkeit einsetzen können, bearbeiten wir keine privaten Untersuchungsaufträge. Für Untersuchungen besuchen Sie die Website der Swiss Testing Labs.