Opioidagonistentherapie
Jede Abhängigkeit, die mit einer abhängigkeitserzeugenden Substanz behandelt wird, muss gemäss Betäubungsmittelgesetz Art. 3e des BetmG bewilligt werden. Behandlungen mit Cannabis oder Heroin benötigen eine Ausnahmebewilligung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Benzodiazepine unterliegen als psychotrope Stoffe den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Betäubungsmittel. Es werden Einzelbewilligungen an die behandelnden Ärztinnen/Ärzte ausgestellt, lautend auf den Patientennamen.
Bewilligung von substitutionsgestützten Behandlungen
Bewilligungsanträge reichen Sie als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt über diese Online-Plattform ein: www.oat-online.ch
Bitte beachten Sie die Änderungen, welche per 17. April 2024 umgesetzt wurden. Eine Übersicht befindet sich unter «Dokumente».
Bei erstmaliger Benützung erhalten Sie vom Gesundheitsamt Login und Passwort: Telefon 032 627 93 71 oder gesundheit.substitution@ddi.so.ch. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien des Gesundheitsamtes unter «Dokumente». Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien des Gesundheitsamtes unter «Dokumente».
Methadongestützte Behandlung
Eine methadongestützte Behandlung kann zu signifikanten Verbesserungen im somatischen, psychischen und sozialen Bereich führen. Um diese Ziele zu erreichen, ist zusätzlich therapeutische Beziehungsarbeit notwendig.
Buprenorphingestützte Behandlung
Buprenorphin eignet sich für die Opiatsubstitution bei Personen, die sozial gut integriert sind. Die mit dieser Behandlung einhergehende Wachheit wird besonders von Opiatsüchtigen geschätzt, die arbeiten.
Heroingestützte Behandlung (HeGeBe)
Die legalisierte Heroinabgabe richtet sich an die kleine Gruppe schwerst Opiatabhängiger und gesundheitlich geschädigter Patienten, die noch nicht im Stande sind, auf eine Ersatzsubstanz umzusteigen.
Im Kanton Solothurn kann Heroin in den Behandlungszentren SuGeBe Gourrama in Solothurn und HeGeBe Herol in Olten abgegeben werden.
Weitere substitutionsgestützte Behandlungen
Informationen zu Levomethadon sowie retardiertem Morphin finden Sie im Merkblatt «Dosisfragen in der substitutionsgestützten Behandlung» unter «Dokumente» sowie auf der Webseite Forum Suchtmedizin Ostschweiz FOSUMOS.