Lohnsystem

Wir wollen unsere Mitarbeitenden fair entlöhnen und sicherstellen, dass in der ganzen Verwaltung für gleiche Arbeit auch der gleiche Lohn bezahlt wird. Mit unserem Lohnsystem, das auf einer analytischen Arbeitsbewertung basiert, versuchen wir diesem Anspruch gerecht zu werden.

Die Löhne setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • dem funktionsabhängigen Grundlohn
  • dem berufsbiografieabhängigen Erfahrungsanteil (Erfahrungszuschlag) und
  • dem jahresbeurteilungsabhängigen Leistungsbonus.

Das Lohnsystem umfasst insgesamt 31 Lohnklassen. Jede Lohnklasse ist definiert durch einen Grundlohn und seit ab 2017 mit 20 Erfahrungsstufen (Erfahrungszuschlag). Diese sind in 10 Stufen à 3,5%, 2 Stufen à 2,5% und 8 Stufen à 1,25% des Grundlohnes unterteilt. Das Lohnmaximum liegt 50% über dem Grundlohn.

Zum Grundlohn und Erfahrungszuschlag kann ein Leistungsbonus kommen. Dieser wird in Anlehnung an die Mitarbeitendenbeurteilung festgelegt und beträgt durchschnittlich 2,5% und maximal 5% des Bruttojahreslohnes. Ausgenommen von dieser Mitarbeitendenbeurteilung sind die Lehrpersonen der Volksschule und die oberste Führungsebene der Verwaltung und der Gerichte.

Jede Funktion ist einer der insgesamt 31 Lohnklassen zugeordnet. Der Lohn wird durch das Personalamt festgelegt. Mehr dazu finden Sie unter Infos für Mitarbeitende und Führungskräfte → Lohn festlegen → Weiterführende Links.