E-Rechnung (eBill)

Die E-Rechnung (eBill) ist ein Service von den Finanzinstituten in der Schweiz, der es ermöglicht, Rechnungen und Veranlagungsverfügungen direkt im E-Banking oder E-Finance (online-Banking) zu erhalten und zu bezahlen. Das Steueramt des Kantons Solothurn bietet den Service für natürliche Personen an.
 

Vorteile der E-Rechnung (eBill)

  • Die Übermittlung von eBill ist verschlüsselt und kann von Dritten nicht eingesehen werden;
  • Die Rechnungen können mit wenigen Klicks bezahlt werden. Kein Eintippen von Empfängerdaten, Betrag und Referenznummer und somit auch kein Vertippen mehr;
  • Die Rechnungen, Veranlagungsverfügungen, Steuerausscheidungen und Zusatzdokumente können elektronisch archiviert werden;
  • Die Nutzung des digitalen Rechnungsprozesses reduziert den Papierverbrauch.
     

Folgende Rechnungen und Zusatzdokumente erhalten natürliche Personen mit E-Rechnung (eBill)

  • Die provisorischen Vorbezugsrechnungen der Staats- und direkte Bundessteuer, bei Steuerpflichtigen von Einwohner- und Kirchgemeinden, die dem Einheitsbezug beigetreten sind, ebenfalls die provisorischen Vorbezugsrechnungen der Gemeindesteuer;
  • Die definitiven Rechnungen Staat- und direkte Bundessteuer (ordentliche Steuern, Kapitalleistungen und Liquidationsgewinne), bei Steuerpflichtigen von Einwohner- und Kirchgemeinden, die dem Einheitsbezug beigetreten sind, ebenfalls die definitiven Rechnungen der Gemeindesteuer;
  • Die Veranlagungsverfügungen der Staats- und direkte Bundessteuer (ordentliche Steuern, Kapitalleistungen und Liquidationsgewinne);
  • Die Steuerausscheidung und das Liegenschaftsformular zur Veranlagungsverfügung;
  • Zusatzdokumente wie Kontoauszüge und Einzahlungsscheine bei Umbuchungen.


Anmeldung für die E-Rechnung (eBill)

  • Im E-Banking oder E-Finance-Portal ist der Menüpunkt «eBill» und anschliessend aus der Liste der Rechnungssteller das «Steueramt des Kantons Solothurn» auszuwählen;
  • Das Anmeldeformular (Registrierungsseite ist vollständig auszufüllen. Für die Registrierung werden folgende Angaben benötigt: PersID, Geburtsdatum und AHV-Nr.. Die PersID ist auf den Steuerdokumenten aufgedruckt.


Wichtige Hinweise

  • Das Steueramt empfiehlt, im eBill-Portal die Funktion "E-Mail-Benachrichtigung" zu aktivieren, damit über neue Rechnungen und Veranlagungen informiert werden kann und keine Fristen verpasst werden;
  • Mit der Zustellung ins E-Banking-/E-Finance-Portal gelten die E-Informationen (Verfügungen, Rechnungen, Mitteilungen, Kontoauszüge und sonstige Informationen) als rechtmässig zugestellt;
  • Auch wenn die Rechnung ausgeglichen ist (Saldo CHF 0) oder eine Gutschrift beinhaltet, erfolgt die Übermittlung per eBill. Die tatsächliche Gutschrift wird auf das in der Rechnung aufgeführte Auszahlungskonto überwiesen;
  • Einsprachen müssen weiterhin auf dem schriftlichen Weg bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Das Nichtherunterladen oder die Ablehnung der E-Informationen gilt nicht als Einsprache;
  • Besteht eine Vertreteradresse werden die Steuerdokumente auch nach der Anmeldung für die E-Rechnung (eBill) weiterhin auf dem Postweg an die Vertreteradresse zugestellt;
  • Im Falle einer Trennung von Ehepaaren wird die bestehende eBill-Registrierung automatisch deaktiviert. Die Steuerdokumente werden in diesem Fall wieder per Post an die hinterlegten Adressen versandt. Eine erneute Anmeldung für eBill ist für jede Person jederzeit möglich.

Weitere rechtliche Informationen zur elektronischen Zustellung von Rechnungen und Verfügungen finden Sie in der Steuerverordnung Nr. 22 (BGS 614.159.22)

Weitere technische Informationen zur E-Rechnung (eBill) finden Sie unter www.ebill.ch

Für fachliche Fragen zur E-Rechnung (eBill) wenden Sie sich bitte per Mail an die Abteilung Bezug und Register. Geben Sie bei Ihren Anfragen bitte jeweils Ihre PersID sowie Ihre vollständige Adresse an. Besten Dank.