Zahlungserleichterungen
Eine Zahlungserleichterung in Form einer Ratenzahlung oder kurzfristigen Stundung für Staats- und Bundessteuern kann von der Abteilung Bezug und Register in der Regel dann gewährt werden, wenn die Zahlung der Steuer innert der vorgeschriebenen Frist für den Steuerpflichtigen mit einer erheblichen Härte verbunden ist. Ein solcher Härtefall kann dann vorliegen, wenn der oder die Steuerpflichtige durch besondere Verhältnisse wie Naturereignisse, Todesfall, Unglück, Krankheit und dergleichen in seiner oder ihrer Zahlungsfähigkeit stark beeinträchtigt ist oder sich sonst in einer Lage befindet, in der die Bezahlung der Steuer zur grossen Härte würde.
Die rechtlichen Grundlagen sind für die Staatssteuern in §181 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (BGS 614.11 StG Öffnet in neuem Fenster ) und für die direkten Bundessteuern in Art. 166 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11 Öffnet in neuem Fenster ) geregelt. Ausführungsvorschriften finden sich in der Steuerverordnung Nr. 11 über Zahlungserleichterungen, Erlass und Abschreibungen (BGS 614.159.11 Öffnet in neuem Fenster ).
Gesuche um Zahlungserleichterung mit wenigen Raten können Sie direkt über das nachfolgende Webformular einreichen.
Zahlungsabkommen für Steuerrechnung beantragen |
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Beschreibung |
Über dieses Webformular kann ein Zahlungsabkommen für eine provisorische oder definitive Forderung der Staats- oder direkte Bundessteuer beantragt werden. Nach erfolgreicher Prüfung in der Fachapplikation werden Ihnen die Einzahlungsscheine per Post zugestellt. |
Formulare | |
Hinweis |
Für die Bearbeitung wird die PersID und die persönliche E-Mail-Adresse benötigt. |
Für die Prüfung von längerfristigen Gesuchen um Zahlungserleichterung ist ein detaillierter Nachweis des Härtefalls (§ 181 StG / Art. 166DBG) erforderlich. Das Gesuch ist per Kontaktformular oder Brief an die Abteilung Bezug und Register einzureichen. Entsprechende Beweismittel sind beizulegen oder zu bezeichnen.
Ergänzende Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Steueramt des Kantons Solothurn
Abteilung Bezug und Register
Tel. 032 627 88 00
Kontaktformular