Die Einwohnergemeinden wurden mit Kreisschreiben Nr. 4/2022 vom 7. Juli 2022 über die Einführung des Internen Kontrollsystems (IKS) informiert.
Alle Einwohnergemeinden haben bis am 30. November 2022 mit dem Online-Formular Angaben zum Stand Ihres IKS zu machen und die erforderlichen Dokumente einzureichen.
Aktuell
Einführung Internes Kontrollsystem (IKS) bei den Einwohnergemeinden
- 07.07.2022