Revision Melde- und Hinterlegungsrecht

Der Regierungsrat hat die Revision Melde- und Hinterlegungsrecht per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Diese umfasst im Wesentlichen zwei Themen:

  • Abschaffung der Hinterlegungspflicht des Heimatscheins
    Als Konsequenz daraus müssen seit 1. Januar 2024 alle solothurnischen Einwohnerkontrollen an die Abrufschnittstelle für Infostar angeschlossen sein.
     
  • Nachvollzug der Registerharmonisierungsgesetzgebung des Bundes
    Wie sich die Revision in der Praxis auswirkt, ist im Detail in der neuen 4. Auflage des Handbuches Einwohnerkontrolle für die solothurnischen Gemeinden umschrieben. Dieses wurde den Einwohnerkontrollen im Dezember 2023 zugestellt.

Gesetzgebung

Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 31. Mai 2022 zur Revision Melde- und Hinterlegungsrecht; Änderung des Gemeindegesetzes sowie Änderung der Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register:

Beschlüsse des Kantonsrates vom 7. September 2022 zur Revision Melde- und Hinterlegungsrecht; Änderung des Gemeindegesetzes sowie Änderung der Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register:

Beschluss des Regierungsrates vom 19. Januar 2023 zur Revision Melde- und Hinterlegungsrecht; Änderung der Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht:

Abrufverfahren auf Infostar

Seit Ende November 2021 steht seitens des Bundes das Abrufverfahren auf Infostar für die Einwohnerkontrollen zur Verfügung. Entsprechende Informationen dazu finden sich auf der Seite des Bundesamtes für Justiz unter Meldewesen Einwohnerkontrolle.

Weitere Informationen

Handbuch Einwohnerkontrolle

Die aktuellste Version des Handbuchs findet sich auf unserer Seite Publikationen unter Einwohnerkontrolle.