Handlungsfähigkeit

Mit Gemeinden sind Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden gemeint: rund 310 Gemeinden und 90 Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Anstalten und Vertragsverhältnisse. Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben im Rahmen von Verfassung und Gesetz selbstständig wahr.

Das Amt für Gemeinden (AGEM) begleitet die Gemeinden in:

  • Gemeindeorganisation und politischen Rechten
  • Finanzhaushalt
  • Zusammenarbeit und Gemeindereformen
  • Reglemente und Staatsaufsicht

Gemeindeorganisation und politische Rechte

Das AGEM berät Gemeinden in der Organisation und Verwaltungsführung.Das AGEM hilft den Einwohnern und Einwohnerinnen in den Gemeinden, ihre politischen Rechte wahrzunehmen und den Behörden, mit politischen Rechten umzugehen.

Finanzhaushalt

Das AGEM gibt den Kontenplan für das kommunale Rechnungswesen vor (solothurnisches Rechnungsmodell), beaufsichtigt den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen und leitet rechtzeitig Sanierungen von Gemeinden ein. Ueber den Finanzausgleich werden finanzschwache Gemeinden von ihren reicheren Mitgemeinden solidarisch gestützt.

Zusammenarbeit und Gemeindereform

Das AGEM fördert die Zusammenarbeit der Gemeinden (öffentlich-rechtliche Verträge, Zweckverbände, Fusionen). Gemeindereformen. Das AGEM unterstützt die wirkungsorientierte Gemeindeführung (WOG).

Reglemente und Staatsaufsicht

Das AGEM nimmt für den Regierungsrat und den Kantonsrat die Staatsaufsicht über die Gemeinden wahr. Es beaufsichtigt die kommunale Verwaltungsführung. Es genehmigt Reglemente; zum Beispiel die Gemeindeordnung und bearbeitet Beschwerden gegen Gemeindebeschlüsse.