Tierschutz

Es ist Aufgabe des Tierschutzes, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.
In diesem Zusammenhang nehmen die Mitarbeitenden des Veterinärdienstes vielfältige Kontroll- und Vollzugsaufgaben in den Bereichen Tierhaltung, Ausstellungen, Handel und Zucht, Betreuung, Schlachtung sowie Tierversuchen wahr.
Die Grundsätze zum Umgang mit und zur Haltung von Tieren sind im eidgenössischen Tierschutzgesetz verankert. In der eidgenössischen Tierschutzverordnung werden die Grundsätze des Tierschutzgesetzes in Form von Mindestbestimmungen weiter präzisiert und konkrete Vorgaben zu der Grösse und Strukturierung der Haltungseinheiten, der Fütterung und Pflege der Tiere, der Ausbildung der Tierhaltenden, den bewilligungspflichtigen oder verbotenen Handlungen und Haltungsformen sowie zu den Tierversuchen und der Schlachtung gemacht.
Die Mindestbestimmungen der Tierschutzverordnung werden wiederum in speziellen Ausführungsverordnungen zu den einzelnen Themen, z.B. der Verordnung zur Haltung von Wildtieren oder der Verordnung über die Haltung von Nutz- und Haustieren weiter präzisiert.