CITES

Das «Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen» regelt den internationalen Handel geschützter Tiere und Pflanzen. Es ist auch Washingtoner Artenschutzabkommen oder unter der Bezeichnung CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) geläufig.

In der Schweiz sind für den Import und den Export von CITES-geschützten Arten entsprechende Bewilligungen notwendig. Diese werden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausgestellt.

Es ist zu beachten, dass für CITES-geschützte Tierarten, die auch nach der eidgenössischen Tierschutzverordnung als bewilligungspflichtig gelten, als Voraussetzung für die Einfuhr eine entsprechende Wildtierhaltebewilligung des Veterinärdiensts vorhanden sein muss.

Weiterführende Informationen zum Bewilligungsablauf und den nach CITES geschützten Artenlisten finden Sie unter Importe artengeschützter Tier- und Pflanzenarten und CITES.