Abrechnung/Auszahlung
Wie mache ich den Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung bei der Arbeitslosenkasse geltend?
Wenn Sie von der Kantonalen Amtsstelle einen positiven Entscheid erhalten haben, können Sie den wetterbedingten Arbeitsausfall bei der Arbeitslosenkasse mittels Formular "Antrag und Abrechnung von Schlechtwetterentschädigung" geltend machen.
Bei der ersten Abrechnung oder bei Änderung (Bsp. Jahreswechsel) sind zudem einzureichen:
- IBAN-Nr. Ihrer Zahlungsverbindung
- Aufstellung über die in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Schlechtwetterphase von den einzelnen Arbeitnehmern geleisteten Mehrstunden oder eine Bestätigung, dass in der erwähnten Zeitspanne keine Mehrstunden geleistet wurden
- Aufstellung der in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Schlechtwetterphase an die einzelnen Arbeitnehmern ausbezahlten Mehrstunden oder eine Bestätigung, dass in der erwähnten Zeitspanne keine Mehrstunden ausbezahlt wurden
- Angaben zu den Ferienansprüchen in Ihrem Betrieb (Bsp. bis zum vollendeten
50. Altersjahr Anspruch auch 25 Ferientage) - Auflistung der bezahlten Feiertage in Ihrem Betrieb
- Auflistung der Vorholzeit-Bezugstage in Ihrem Betrieb
- Unterlagen woraus die Regelung/Ausrichtung eines 13. Monatslohnes oder Gratifikation ersichtlich ist
- Angaben zu den Betriebsferien
- Gleitzeitreglement (sofern vorhanden)
- Unterlagen (GAV, Musterarbeitsvertrag, Arbeitszeitkalender etc.) woraus die wöchentliche Arbeitszeit ersichtlich ist
- Wochenarbeitsplan von Teilzeitmitarbeitende (bei unterschiedlichen Tagessollstunden)
- Kopien der Lohnabrechnungen vom Vormonat
Die Schlechtwetterentschädigung muss innerhalb dreier Monate nach Ende des vom wetterbedingten Arbeitsausfall betroffenen Monats bei der gewählten Arbeitslosenkasse geltend gemacht werden (auch dann, wenn noch kein Entscheid von der kantonalen Amtsstelle vorliegt oder ein Einsprache- oder Gerichtsverfahren hängig ist). Verspätet geltend gemachte Ansprüche werden nicht mehr bezahlt.