Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA)

Die Hausanschlüsse, durch die das Abwasser aus den Liegenschaften zur öffentlichen Kanalisation fliesst, werden als private Abwasseranlagen bezeichnet. Die Länge aller privaten Hausanschlussleitungen übersteigt die Länge der öffentlichen Kanalisation.
Während die öffentlichen Leitungen in der Regel regelmässig kontrolliert und bei Bedarf saniert werden, vernachlässigen Eigentümer/-innen von privaten Leitungen oft den Unterhalt, weil sie sich ihrer Aufgaben und Verantwortung nicht bewusst sind und ihnen das notwendige Fachwissen fehlt.
Untersuchungen zeigen, dass viele private Hausanschlüsse defekt sind. Über undichte Leitungen kann Abwasser versickern und das Grundwasser verunreinigen oder es drückt sauberes Grundwasser, das sogenannte Fremdwasser, in die Leitungen.
Um den Zustand der Hausanschlussleitungen zu kennen und bei Bedarf sachgerecht zu sanieren, sind Zustandsaufnahmen der privaten Abwasseranlagen (ZpA) nötig.
Die Gemeinden sind Aufsichtsbehörde der privaten Abwasseranlagen. Um diese Aufsichtspflicht wahrnehmen zu können, müssen sie zuerst den Zustand der privaten Anlagen kennen und im Schadenfall die Eigentümer/-innen dazu auffordern, die notwendigen Sanierungen zu veranlassen.
Rechtliche Grundlagen / Aufsichtspflicht

Eine grundsätzliche Verpflichtung, die Abwasseranlagen sachgemäss zu erstellen, zu betreiben, zu warten und zu unterhalten, findet sich in Art. 6 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) und in Art. 13 Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV).
Gemäss Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) § 95 sind die verantwortlichen Träger der Siedlungswasserwirtschaft die Gemeinden. Sie bewilligen die privaten Abwasseranlagen und sind nach § 83 GWBA für den Vollzug verantwortlich. Gemäss § 103 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind die privaten Abwasseranlagen nach den Weisungen der Baubehörde zu unterhalten.
Es ist somit die Aufgabe der Gemeinden, die korrekte Erstellung und den gesetzeskonformen Zustand der privaten Abwasseranlagen zu überwachen und bei festgestellten Mängeln deren Behebung einzufordern und durchzusetzen. Diese Aufgabe ist nur mit der vorgängigen Zustandsaufnahme der privaten Anlagen (ZpA) möglich.
Kontakt
Dominik Pfister, Tel. 032 627 26 72
Adrian Diethelm, Tel. 032 627 26 64
Reto Zünd, Tel. 032 627 26 67
Downloads
Datenbank für Versickerungsanlagen
VSA-Unterlagen (kostenpflichtig)
Ablaufschema
Mustervorlagen
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
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