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Arbeitsmarktintegration: Erlass der Kosten beantragen
Ergebnis
Wenn Ihr Gesuch bewilligt wird, erhalten Sie eine Verfügung. Diese können Sie einem Anbieter abgeben. Auf der Verfügung steht, wie viel Sie selbst bezahlen müssen.
Beschreibung
Arbeitsintegrationsprogramme unterstützen die Teilnehmenden dabei, eine regelmässige Tagesstruktur zu erlangen, ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern oder eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu suchen.
Der Kanton Solothurn subventioniert die Arbeitsintegrationsprogramme für Personen, die keine Sozialhilfe-, ALV- oder IV-Gelder beziehen. Für Ausländerinnen und Ausländer ohne Sozialhilfe gibt es zudem die Möglichkeit, ein Gesuch um Kostenerlass zu stellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Formulare
Hinweis
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erlass der Kosten von Arbeitsmarktintegrationsprogrammen.
Zuständigkeit
Amt für Gesellschaft und Soziales, Fachbereich Erwachsene
Vorbedingungen
- Sie wohnen im Kanton Solothurn.
- Sie verfügen über eine gültige ausländerrechtliche Aufenthaltsbewilligung (B, C, F, N, S).
- Sie beziehen keine Sozialhilfe oder Geldleistungen der Invalidenversicherung (IV) oder der Arbeitslosenversicherung (ALV).
- Das monatliche Einkommen Ihres Haushalts (Nettoerwerbseinkommen plus staatliche Unterstützungsleistungen, insbesondere Familienergänzungsleistungen FamEL, individuelle Prämienverbilligung IPV) ist kleiner als: CHF 2'830.00 (1-Personenhaushalt), CHF 4'200.00 (Personenhaushalt), CHF 5'000.00 (3-Personenhaushalt), CHF 5'880.00 (4-Personenhaushalt), CHF 6'300.00 (5-Personenhaushalt, je weitere Person: + CHF 350.00). Liegt Ihr Einkommen max. CHF 1'500.00 über der Grenze, besteht unter Umständen Anspruch auf einen Teilerlass.
- Das Vermögen Ihres Haushalts ist kleiner als: CHF 2'500.00 (1-Personenhaushalt) CHF 5'000.00 (2-Personenhaushalt, je weitere Person: +1'000.00)
Erforderliche Dokumente
- Lohnabrechnungen aller Personen der letzten 3 Monate
- Kontoauszüge aller Konten mit Saldo
- Kopie Ausweis / Aufenthaltsbewilligung (nur von Teilnehmer/in)
- Belege der Familienergänzungsleistungen (FamEL)
- Kopie der Krankenkassenpolicen aller Familienmitglieder (sofern Sie FamEL erhalten)
- Belege über Prämienverbilligung der Krankenkasse
- Belege über AHV-Rente, IV-Rente oder andere Renten
- Belege über Arbeitslosen-, Kranken- oder Unfalltaggelder
Kosten
Die Einreichung eines Gesuchs ist kostenlos.
Informationen zum Erlass der Kosten finden Sie auf unserer Webseite so.ch
Frist
Gesuche können laufend eingereicht werden.
Dauer
30 Tage
Rechtliche Grundlagen
BGS 831.1 - Sozialgesetz Art. 124
Vorgehen
- Merkblatt lesen
- Gesuch ausfüllen
Weiterführende Informationen und Dokumente
Weitere Angaben zur Leistung, Synonyme
Nähere Informationen zum Erlassgesuch finden Sie in unserem Infoblatt: Infoblatt Erlass der Programmkosten