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Justizvollzug: Gemeinnützige Arbeit beantragen
Ergebnis
Entscheid über die Bewilligung der Strafverbüssung in Form von gemeinnütziger Arbeit durch den Straf- und Massnahmenvollzug.
Beschreibung
Die Strafverbüssung in Form von gemeinnütziger Arbeit bedarf eine Bewilligung des Straf- und Massnahmenvollzugs.
Formulare
Zuständigkeit
Amt für Justizvollzug, Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug
Vorbedingungen
Urteil:
- Die Freiheitsstrafe liegt bei 6 Monate oder weniger.
- Bei teilbedingten Freiheitsstrafen darf der bedingte und unbedingte Teil zusammen und nach Abzug der bereits verbüssten Hafttage nicht mehr als sechs Monate betragen.
Personell:
- Sie verfügen über ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und es liegt kein Landesverweis vor.
- Sie sind bereits die Vereinbarungen einzuhalten.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass von Ihnen keine Gefahr einer Flucht oder eines weiteren Delikts ausgehen darf, damit das Gesuch bewilligt werden kann. Zudem sind Sie bereit sich an die Vereinbarungen zu halten.
Erforderliche Dokumente
- Kopie Personalausweis
- Kopie des Ausländerausweises, falls vorhanden
- Arztzeugnis, wenn Arbeitsunfähigkeit besteht
Kosten
Die Bewilligung ist kostenlos.
Frist
Das Gesuch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Strafantrittsbefehl einzureichen.
Dauer
Ca. zwei Monate
Rechtliche Grundlagen
Art. 79a StGB, § 36 Abs. 1 JUVG, § 15 Abs. 1 JUVV, § 19 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 JUVV, § 23 Abs. 1 JUVV, § 40 Abs. 1 JUVV, Richtlinien des Strafvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz SSED 12.0 und SSED 12.1
Vorgehen
- Voraussetzungen lesen
- Formular ausfüllen und abschicken
- ev. Erstgespräch bei BwH
- Unterzeichnung Richtlinien GA
- Erhalt Bewilligungsverfügung
- Vollzugsstart