Coronavirus (Covid-19)
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) gehört zur selben Virusfamilie wie weitere, bereits seit Jahrzehnten bekannte Coronaviren. Diese lösen Schnupfen und Erkältungen aus.
Der örtliche Ursprung der Coronavirus-Epidemie ist wahrscheinlich ein Markt in der chinesischen Stadt Wuhan. Das Virus wurde vermutlich von Fledermäusen auf den Menschen übertragen. Die WHO hat der Krankheit den Namen Covid-19 gegeben – kurz für «coronavirus disease 2019».
Übertragung
- Atmet, spricht, niest oder hustet die infizierte Person, können virenhaltige Tröpfchen direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen anderer Menschen in unmittelbarer Nähe gelangen (weniger als 1,5 m).
- Eine Übertragung durch winzige Partikel in der Luft, sogenannter Aerosole, ist über kurze und weitere Distanzen möglich.
- Die indirekte Übertragung über Hände oder Oberflächen dürfte beim Coronavirus untergeordnet sein. Dennoch ist eine gute Handhygiene eine einfache Schutzmassnahme.
Symptome und Krankheitsverlauf
Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark und können je nach Virusvariante variieren. Manche Menschen haben keine Symptome oder merken kaum, dass sie krank sind. Andere erkranken schwer und benötigen eine Behandlung im Spital.
Long Covid
Nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus leiden einige Personen noch Wochen oder Monate später an gesundheitlichen Beschwerden. Weitere Informationen zur Post-Covid-19-Erkrankung erhalten Sie beim BAG oder beim Long Covid Network Altea.
Testen
Kosten für COVID-19-Tests gehen seit dem 1. Januar 2023 zulasten der getesteten Person. Die Ausnahme bilden ärztlich verordnete Tests bei besonders gefährdeten Personen, die für eine antivirale Therapie in Frage kommen. Solche Tests werden weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt, abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).
Wer sich testen lassen möchte, kann dies auf eigene Kosten weiterhin tun. Einzelne Arztpraxen und Apotheken bieten Tests an. Ausserdem können auch Selbsttests angewendet werden. Diese sind in Apotheken, Drogerien sowie im Detailhandel erhältlich.
Impfung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlung für Herbst/Winter 2023/2024 bekanntgeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAG. Die wichtigsten Informationen für Apotheken und Arztpraxen mit Covid-19-Impftätigkeit finden Sie im Merkblatt «Informationen zur Covid-19-Impfung im Kanton Solothurn im Herbst/Winter 2023/24» unter «Dokumente».
Der auf die Variante XBB 1.5 angepasste Impfstoff wird voraussichtlich Mitte Oktober 2023 verfügbar sein. Gemäss BAG liegt der ideale Zeitpunkt für die Covid-19-Impfung zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember.
Wie verhalte ich mich bei Erkältungs- oder akuten Atemwegssymptomen oder grippalem Infekt?
- Bleiben Sie möglichst zu Hause oder tragen sie eine Hygienemaske, bis Sie 48 Stunden keine Symptome mehr haben.
- Gesundheitsfachpersonen empfehlen wir während der symptomatischen Zeit das Tragen einer FFP2-Maske.
Covid-Zertifikat
Der Betrieb des Schweizer Covid-Zertifikat-Systems zur Ausstellung und Prüfung von Covid-Zertifikaten wurde am 1. September 2023 eingestellt:
- Seither können keine Covid-Zertifikate für eine Impfung, eine Genesung oder einen Test mehr ausgestellt werden. Auch bereits ausgestellte Zertifikate können nicht ersetzt bzw. erneut ausgestellt werden (z. B. aufgrund eines Verlusts des Zertifikats).
- Die Schweizer App «COVID Certificate» wird nicht mehr weiterentwickelt. Bereits vorhandene Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind nur lokal gespeichert. Sie können deshalb in eingeschränkter Form auch nach Einstellung des Zertifikatsystems angezeigt werden. Mehr zur Anzeige in der App lesen Sie unter «Was passiert mit der «COVID Certificate»-App». Alle anderen Funktionen der App sind nicht mehr verfügbar.
- Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate können bei Bedarf weiterhin für den Reiseverkehr benutzt werden, solange sie den Einreiseregeln des Ziellandes entsprechen und ihr QR-Code technisch noch nicht abgelaufen ist. Der QR-Code jedes Covid-Zertifikats ist technisch zwei Jahre gültig.
Weitere Informationen finden Sie bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) des Bundesamts für Gesundheit.