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Meldung TRACES Bestimmungsbetriebe
Ergebnis
Meldeformular für TRACES Bestimmungsbetriebe
Beschreibung
Ihr Lebensmittelbetrieb wird durch die Lebensmittelkontrolle im System TRACES als Bestimmungsbetrieb zum Import von Lebensmitteln tierischer Herkunft aus Staaten ausserhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) registriert. Im Falle einer Mutationsmeldung werden die neuen Daten ins System TRACES übernommen.
Formulare
- Meldeformular TRACES Bestimmungsbetriebe (pdf, 65 KB)
Zuständigkeit
Gesundheitsamt, Lebensmittelkontrolle
Vorbedingungen
Ihr Lebensmittelbetrieb muss zuerst bei der Lebensmittelkontrolle mit dem Formular "Meldeformular für Betriebe" gemeldet worden sein, bevor er als TRACES Bestimmungsbetrieb registriert werden kann. Die lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen baulichen und betrieblichen Voraussetzungen für die gesetzekonforme Lagerung und Verarbeitung der importierten Produkte müssen vor dem ersten Import vorhanden sein (geeignete Infrastruktur und Kühlräume).
Erforderliche Dokumente
Keine
Kosten
Die Meldung ist kostenlos.
Frist
Das Meldeformular für TRACES Bestimmungsbetriebe ist spätestens vier Wochen vor dem ersten Import aus einem Staat ausserhalb der Europäischen Union (Drittstaat) einzureichen, damit die Lebensmittelkontrolle die Verhältnisse vor Ort vorgängig überprüfen kann.
Dauer
Ein Arbeitstag, falls der entsprechende Lebensmittelbetrieb bereits bei der Lebensmittelkontrolle gemeldet ist.
Rechtliche Grundlagen
916.443.10 und SR 916.443.11