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Meldung Lebensmittelbetriebe
Ergebnis
Die gesetzlich vorgeschriebene Meldung oder die entsprechende Mutation der Daten des Betriebs bei der Lebensmittelkontrolle ist erfolgt.
Beschreibung
Wer mit Lebensmitteln umgeht, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten, sowie die Betriebsschliessung. Betriebe, die Tätowierungen, Piercing oder Permanent-Make-up anbieten, haben dies der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden.
Formulare
- Meldeformular für Betriebe (pdf, 76 KB)
Zuständigkeit
Gesundheitsamt, Lebensmittelkontrolle
Kosten
Die Meldung ist kostenlos.
Frist
Die Meldung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgt sein.
Dauer
Ein Arbeitstag.
Rechtliche Grundlagen
SR 817.02 Art. 20 und Art. 62.