Trink- Dusch- und Badewasser

Die Lebensmittelkontrolle überprüft, ob die Betreiberinnen und Betreiber von Trinkwasserversorgungen und öffentlich zugänglichen Dusch- und Badeanlagen im Kanton Solothurn die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Trinkwasserversorgungen

Blick in eine Reservoirkammer

Die rund 180 Wasserversorgungen im Kanton Solothurn werden regelmässig mittels Inspektionen und Laboruntersuchungen risikobasiert überwacht. Je nach Grösse der Wasserversorgungen und Ergebnis der letzten Kontrolle sind es Intervalle von ein bis vier Jahre. Informationen zur Trinkwasserqualität Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Website der Gemeinde oder unter dem rechts aufgeführten Link.

Duschanlagen

Wegen konstant steigender Fallzahlen der Legionärskrankheit (Legionellose) regelt das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) die Anforderungen an den Betrieb und die Selbstkontrolle von öffentlich zugänglichen Duschanlagen. Falls Sie eine Duschanlage im Spital-/Pflegebereich, in Schulen, in Hotels und im Fitness-/Wellness-Bereich oder ein öffentlich zugängliches Bad betreiben, sind Sie als Betreiberin oder Betreiber dafür verantwortlich, die Bestimmungen einzuhalten (siehe Merkblätter).

Die Selbstkontrolle beinhaltet vor allem die Prüfung der Sicherheit von Duschwasser (Einhaltung des Höchstwerts von Legionella spp.) und die Dokumentation der Qualität von Duschwasser (Temperatur Warmwasser-Systeme und Archivierung Prüfergebnisse Legionellen-Analysen).

Die Lebensmittelkontrolle führt in öffentlich zugänglichen Duschanlagen nur amtliche Untersuchungen durch, wenn es sich um eine Legionellosefallabklärung für den kantonsärztlichen Dienst handelt.

Bäder

Von den öffentlich zugänglichen Bädern im Kanton Solothurn inspizieren wir jedes Jahr 30 % aller Betriebe. Vor Ort überprüfen wir, ob die Anforderungen der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) eingehalten werden.