Die Beziehungsgestaltung

In diesem Teil der Onlineschulung erhalten Sie Hinweise zur Zusammenarbeit mit der betroffenen Person, wie die Selbstbestimmung der verbeiständeten Person zu achten ist, was hilfreich zum Aufbau des Vertrauensverhältnisses sein kann und wie Sie Absprachen mit der verbeiständeten Person und anderen Hilfspersonen treffen können.

Vertiefung mit Folienpräsentation und Merkblättern

Anhang zur Vertiefungsthematik

Folienpräsentation Vertiefungsvideo

Übungsfragen

Auf was haben Sie bei der Ausübung ihres Mandates besonders zu achten?

Sie müssen die Beistandschaft im Interesse der betroffenen Person führen und soweit möglich (je nach Schwächezustand und Schutzbedürftigkeit) ihre Selbstbestimmung achten und fördern. Zudem haben Sie den Willen der betroffenen Person zu achten, ihr Leben entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen zu gestalten. Daher ist der stete Einbezug der betroffenen Person in die Mandatsführung unabdingbar.

Welche hilfreichen Regen für den Aufbau der Beziehung zur betroffenen Person kennen Sie?

Mögliche Regeln in der Haltung gegenüber der betroffenen Person: Ernstnehmen, Zutrauen, Freiraum lassen, Erwartungen klären und gemeinsame Ziele ausarbeiten und vereinbaren, Gefühle offen kommunizieren, offene und ehrliche Haltung, vorurteilslos auf die Person zugehen, wenn nötig, konstruktive Kritik anbringen.

Wie bereiten Sie ein Gespräch mit der betroffenen Person vor?

Sich bewusstwerden, mit welchen Emotionen Sie ins Gespräch gehen (was löst die betroffene Person in mir aus, wie kann ich auf sie zugehen), bewusst den Gesprächsort wählen, Bezug zum letzten Gespräch herstellen (was war Thema, was wurde abgemacht); Überlegen, was Ihre Ziele für dieses Gespräch sind; Klärung Ihrer Ziele und derjenigen der betroffenen Person zu Beginn des Gesprächs, äussere Störungen vermeiden.

Wie regeln Sie die Zusammenarbeit mit der betroffenen Person?

Klärung der gegenseitigen Erwartungen an die Umsetzung des Beistandschaftsmandates (Betreuung und Begleitung); Vereinbarung von Zielen (Orientierung an den Bedürfnissen und Interessen der betroffenen Person); treffen von verbindlichen Abmachungen (wer macht was); regelmässige Gespräche und Überprüfung der gemeinsamen Abmachungen; Klärungen der gegenseitigen Erwartungen bezüglich Kontaktaufnahme (zeitliche Abstände, Form der Kontakte etc.)

Was ist beim Abfassen der Aktennotiz über das Gespräch zu beachten?

Transparenz gegenüber der betroffenen Person (keine «geheimen» Notizen); kurze Notizen über den Inhalt und die getroffenen Abmachungen; wertneutrale Formulierungen; keine persönlichkeitsverletzenden Zuschreibungen, Information über jederzeitiges Einsichtsrecht der betroffenen Person in die Aktennotizen.