Die Beziehungsgestaltung

In diesem Teil der Onlineschulung erhalten Sie Hinweise zur Zusammenarbeit mit der betroffenen Person, wie die Selbstbestimmung der verbeiständeten Person zu achten ist, was hilfreich zum Aufbau des Vertrauensverhältnisses sein kann und wie Sie Absprachen mit der verbeiständeten Person und anderen Hilfspersonen treffen können.

Vertiefung mit Folienpräsentation und Merkblättern

Übungsfragen

Sie müssen die Beistandschaft im Interesse der betroffenen Person führen und soweit möglich (je nach Schwächezustand und Schutzbedürftigkeit) ihre Selbstbestimmung achten und fördern. Zudem haben Sie den Willen der betroffenen Person zu achten, ihr Leben entsprechend ihren Fähigkeiten und Wünschen zu gestalten. Daher ist der stete Einbezug der betroffenen Person in die Mandatsführung unabdingbar.

Mögliche Regeln in der Haltung gegenüber der betroffenen Person: Ernstnehmen, Zutrauen, Freiraum lassen, Erwartungen klären und gemeinsame Ziele ausarbeiten und vereinbaren, Gefühle offen kommunizieren, offene und ehrliche Haltung, vorurteilslos auf die Person zugehen, wenn nötig, konstruktive Kritik anbringen.

Sich bewusstwerden, mit welchen Emotionen Sie ins Gespräch gehen (was löst die betroffene Person in mir aus, wie kann ich auf sie zugehen), bewusst den Gesprächsort wählen, Bezug zum letzten Gespräch herstellen (was war Thema, was wurde abgemacht); Überlegen, was Ihre Ziele für dieses Gespräch sind; Klärung Ihrer Ziele und derjenigen der betroffenen Person zu Beginn des Gesprächs, äussere Störungen vermeiden.

Klärung der gegenseitigen Erwartungen an die Umsetzung des Beistandschaftsmandates (Betreuung und Begleitung); Vereinbarung von Zielen (Orientierung an den Bedürfnissen und Interessen der betroffenen Person); treffen von verbindlichen Abmachungen (wer macht was); regelmässige Gespräche und Überprüfung der gemeinsamen Abmachungen; Klärungen der gegenseitigen Erwartungen bezüglich Kontaktaufnahme (zeitliche Abstände, Form der Kontakte etc.)

Transparenz gegenüber der betroffenen Person (keine «geheimen» Notizen); kurze Notizen über den Inhalt und die getroffenen Abmachungen; wertneutrale Formulierungen; keine persönlichkeitsverletzenden Zuschreibungen, Information über jederzeitiges Einsichtsrecht der betroffenen Person in die Aktennotizen.

KESB Region Solothurn

Rötistrasse 4
4502 Solothurn

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00

KESB Dorneck-Thierstein

Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00


Freitag nach Vereinbarung.

KESB Thal-Gäu

Wengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00

KESB Olten-Gösgen

Amthausquai 23
4603 Olten

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00