Wie an der Einführungsinstruktion 3 informiert, können interessierte Bürger- und Kirchgemeinden sowie deren angegliederte Zweckverbände die vorgenommene Neubewertung des Finanzvermögens anhand der Teilnahme eines Bewertungsseminars durch das AGEM-Bewertungsteam plausibilisieren lassen.
Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Bewertungsseminare.