Der Kantonsrat hat am 3. September 2024 die Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2025 beschlossen.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Finanzausgleich.
Der Kantonsrat hat am 3. September 2024 die Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2025 beschlossen.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Finanzausgleich.
Der Steuerbezug der Solothurner Einwohnergemeinden für das laufende Jahr liegt neu bei 116.9 Prozent (Vorjahr 117.0%). Die Publikation «Steuerfüsse und Gebühren 2024 der Solothurner Gemeinden» gibt einen Überblick über die Steuerfüsse und die wichtigsten Gebühren.
Das Bulletin steht auf unserer Website zum Herunterladen oder Ansicht bereit.
Gemäss § 138 Gemeindegesetz beschliesst der Gemeinderat jährlich den Finanzplan. Die Vornahme einer solchen Finanzplanung ist für Bürger- und Kirchgemeinden ab dem Finanzplanjahr 2025 Pflicht.
Das Amt für Gemeinden führt dazu den Kurs Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden durch. Bitte beachten Sie, dass die Platzzahl beschränkt ist. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden.
Mit dem Kreisscheiben Nr. 7/2024 vom 21. März 2024 haben die Finanzverwaltungen der Einwohner- und Kirchgemeinden Hinweise zur Rechnungslegung und Kontierung zum Kantonalen Einheitsbezug Steuern ab 01.01.2024 erhalten.
Mit Verfügung vom 26. Januar 2024 wurden den Einwohnergemeinden die Beiträge und Abgaben des Finanz- und Lastenausgleichs 2024 eröffnet. Die Verfügung sowie die Tabellen finden Sie auf der Seite Abgaben und Beiträge aktuell.
Die Auswertung über die Finanzdaten des Jahres 2022 der Einwohnergemeinden liegen vor.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite Finanzstatistik.
Mit Verfügung vom 25. Oktober 2023 wurden den Kantonalorganisationen und den Kirchgemeinden die Beiträge und Abgaben für das 2023 eröffnet.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Verteilung der Beiträge zum Finanzausgleich Kirchgemeinden.
Mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 wurden den Bürgergemeinden die voraussichtlichen Beiträge und Abgaben 2024 nach § 27 Abs. 4C Waldgesetz mitgeteilt.