Für Tierhalter

Anwendung von Arzneimitteln an Tieren

Tierarzneimittel (TAM) werden eingesetzt, um Krankheiten oder Verletzungen bei Tieren vorzubeugen oder zu behandeln. Viele TAM sind verschreibungspflichtig (Kategorie A und B) und können nur beim Tierarzt oder in Imkereifachgeschäften nach einer Konsultation oder Beratung bezogen werden.

TAM können das Wohlbefinden, die Gesundheit und Produktivität der Tiere steigern. Bei einer falschen Anwendung können sie jedoch auch schädliche Folgen haben oder wirkungslos bleiben (z. Bsp. fördern falsch angewendete Antibiotika Resistenzen).

Auch die Lagerung von TAM spielt eine grosse Rolle. TAM müssen hygienisch einwandfrei, sicher und geordnet aufbewahrt werden. Abgelaufene/verunreinigte TAM sind dem Tierarzt oder einer Apotheke zur Entsorgung zurückzugeben.

Nutztiere (inkl. Bienen, Gehegewild und Nutztier-Fische)

Bei Nutztieren kann ein falscher Umgang mit TAM zusätzlich zu Rückständen in Lebensmitteln führen. Solche Rückstände können auch für Menschen schädlich oder sogar tödlich sein. Deshalb sind auch Tierhalter dafür verantwortlich, dass TAM richtig angewendet werden und dass die Aufzeichnungspflichten (TAM-Inventar, Behandlungsjournal) eingehalten werden. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Umgang mit TAM wird daher auch regelmässig bei Primärproduktionskontrollen geprüft. Was Sie als Tierhalter im Umgang mit TAM zu beachten haben, ist auch in den untenstehenden Merkblättern ersichtlich.

Auf AGATE registrierte Tierhalter können den Antibiotikaverbrauch ihrer Tierhaltung via das Portal Abidat einsehen. Bei Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen) kann der Tierhalter den Status Heimtier oder Nutztier wählen. Bei Heimtieren entfallen die meisten TAM-Bestimmungen. Eine Status-Änderung zum Heimtier kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden.