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Meldung Tierschutzfall
Ergebnis
Abklärung des Sachverhalts durch den Veterinärdienst. Ergreifen von Massnahmen bei Bedarf
Beschreibung
Stellen Sie fest, dass eine Ihnen bekannte Haltung von Tieren tierschutzrelevant sein könnte, können Sie beim Veterinärdienst eine Meldung erstatten. Der Veterinärdienst klärt den gemeldeten Sachverhalt ab und ergreift bei Bedarf entsprechende Massnahmen.
Formulare
Hinweis
Eine Meldung kann auch anonym erstattet werden.
Zuständigkeit
Veterinärdienst
Vorbedingungen
Der gemeldete Sachverhalt muss selber festgestellt/ beobachtet worden sein. Es darf keine Meldung im Namen von Drittpersonen eingereicht werden.
Erforderliche Dokumente
Das Einreichen von zusätzlichen Dokumenten, z.B. Bilder des Missstandes, ist freiwillig.
Kosten
Eine Tierschutzmeldung ist kostenlos.
Frist
keine.
Rechtliche Grundlagen
Tierschutzgesetz SR 455, Tierschutzverordnung SR 455.1
Vorgehen
Einreichen der Tierschutzmeldung, Versand der Meldebestätigung, keine weiteren Auskünfte.