Agglomerationsprogramm

Das Agglomerationsprogramm ist ein Planungsinstrument, das die Koordination bereichsübergreifender Themen innerhalb einer Agglomeration ermöglicht. Die Agglomerationsprogramme haben im Kanton Solothurn wichtige Entwicklungen ausgelöst und sind ein bedeutendes Instrument für die regionale Zusammenarbeit und die Abstimmung von Verkehr und Siedlung über die Gemeindegrenzen hinweg. Sie erlauben es, die Inhalte des Richtplans zu präzisieren und die Umsetzung der Richtplanziele voranzutreiben.

Im Kanton Solothurn werden ein eigenständiges und drei grenzüberschreitende Agglomerationsprogramme erarbeitet:

  • Solothurn
  • AareLand (mit dem Kanton Aargau zusammen)
  • Basel (unter Federführung der Geschäftsstelle Agglomeration Basel) 
  • Grenchen (mit dem Kanton Bern zusammen)

4. Generation

Die Agglomerationsprogramme der 4. Generation (Finanzierungsperiode 2024-2027) wurden im Juni 2021 beim Bund eingereicht. Neben den bereits bestehenden Agglomerationsprogrammen Solothurn, AareLand und Basel wurde zum ersten Mal auch ein Programm für die Agglomeration Grenchen erarbeitet. Der Bund prüft und bewertet nun die Unterlagen. Das zuständige Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) wird im Rahmen dieses Prüfprozesses gegebenenfalls weitere Informationen z. B. zum Nutzen‐Kostenverhältnis von Verkehrsinfrastrukturprojekten einfordern. Das Ergebnis der Prüfung wird für jedes Agglomerationsprogramm bis zum Herbst 2022 in einem Prüfbericht dokumentiert. Hierbei sind Änderungen an den eingereichten Projekten möglich, insbesondere die Verschiebung in einen anderen Realisierungshorizont oder die Bewertung als nicht oder nur teilweise durch den Bund zu finanzieren. Eine Bewertung nimmt das ARE nur für A‐Projekte (Realisierung ab 2024) und B‐Projekte (Realisierung ab 2028) vor.

3. Generation

Die Agglomerationsprogramme der 3. Generation (Finanzierungsperiode 2019-2022) sind Ende 2016 beim Bund eingereicht und vom Bund bewertet worden. Bei den Agglomerationsprogrammen der 3. Generation handelt es sich um eine Optimierung und Konsolidierung der Agglomerationsprogramme der 2. Generation. Die definitiven Prüfergebnisse des Bundes liegen seit dem 14. September 2018 vor.

2. Generation

Die Agglomerationsprogramme der 2. Generation (Finanzierungsperiode 2015-2018) wurden Mitte 2012 beim Bund eingereicht und vom Bund bewertet. In den Leistungsvereinbarungen der jeweiligen Agglomerationsprogramme sind die Massnahmen und deren Beiträge verbindlich geregelt.

1. Generation

Die Agglomerationsprogramme der 1. Generation (Finanzierungsperiode 2011-2014) wurden 2007 beim Bund eingereicht. In den vom Bund und Kanton unterzeichneten Leistungsvereinbarungen der jeweiligen Agglomerationsprogramme sind die Massnahmen und deren Beiträge verbindlich geregelt.