Gefährdung des Kindeswohls
Das Kindeswohl umfasst alle Aspekte der Entwicklung eines Kindes. Zu diesen Aspekten gehören ausreichende Ernährung, ein Dach über dem Kopf, wettergerechte Kleidung, Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt, liebevolle Zuwendung, Lob, Anerkennung, Respekt, Achtung, Verbindlichkeit in der Beziehung, soziale Kontakte, Sicherheit und Förderung.
Können einer oder mehrere dieser Aspekte von den Eltern nicht gewährleistet werden, ist es wahrscheinlich, dass das Kind gefährdet ist. Wenn ein Kind gefährdet ist und die Eltern nicht in der Lage sind, die Situation von sich aus zu verbessern, kann die KESB zum Schutze des Kindes Massnahmen ergreifen. Ziel dieser Massnahmen ist es, das Kindeswohl wiederherzustellen und die Gefährdung des Kindes aufzuheben.
Meldung zum Schutz eines Kindes machen
Wenn Sie von einer Gefährdung eines Kindes wissen, können Sie uns dies melden. Füllen Sie hierzu das Dokument «Gefährdungsmeldung Kinder» in der grauen Infobox aus und schicken es unterzeichnet per Post an die zuständige KESB. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, uns das Dokument nicht per E-Mail zu schicken. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie im «Leitfaden Kindeswohlgefährdung». Wenn Sie unsicher sind, ob es sich um eine Gefährdung handelt, rufen Sie uns an und fragen nach, ob eine Meldung sinnvoll wäre. Wir helfen Ihnen gerne weiter.