Vaterschaft

Jedes Kind hat das Recht zu wissen, von wem es abstammt. Sind die Eltern miteinander verheiratet, gilt automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt der Vater rechtlich erst als Vater, wenn er das Kind anerkannt hat. Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt auf dem zuständigen Zivilstandesamt erklärt werden.

Beistandsperson für Kinder

Wird das Kind nicht in angemessener Frist anerkannt, erhält die KESB eine Meldung durch das Zivilstandsamt und kann dem Kind eine Beistandsperson geben, welche die Interessen des Kindes vertritt und dafür sorgt, dass die Vaterschaftsanerkennung gemacht wird. Sie klärt auch den Anspruch des Kindes auf Unterhalt. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, kann die Beistandsperson eine Vaterschaftsklage sowie eine Unterhaltsklage beim Gericht einreichen.

Ausserhalb der Öffnungszeiten für Notfälle

Pikettdienst KESB ist erreichbar via Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn:

Telefon 032 627 71 11

KESB Region Solothurn

Rötistrasse 4
4502 Solothurn

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00

KESB Dorneck-Thierstein

Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00


Freitag nach Vereinbarung.

KESB Thal-Gäu

Wengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00

KESB Olten-Gösgen

Amthausquai 23
4603 Olten

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00