Landschaftsqualität

Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) wurden mit der Agrarpolitik 2014–2017 als neue Art der Direktzahlungen eingeführt, um attraktive Landschaften zu erhalten, zu fördern und weiterzuentwickeln. Voraussetzung für die Beiträge ist ein auf regionale Landschaftsziele ausgerichtetes, vom Bund bewilligtes Projekt. Die Finanzierung erfolgt zu 90 Prozent über den Bund und zu 10 Prozent über den Kanton.

Im Kanton Solothurn starteten bereits im Jahr 2014 vier Landschaftsqualitätsprojekte. Mit der Bewilligung des fünften Projektes in der Region Thal können sich seit Anfang 2015 Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im ganzen Kanton für Landschaftsqualitätsbeiträge anmelden. Folgende fünf Projekte sind im Kanton Solothurn beitragsberechtigt:

Trägerschaft: Regionalplanungsgruppe espaceSolothurn
Bezirke: Bucheggberg, Lebern, Solothurn, Wasseramt
Laufzeit: 2014 – 2026

Projektbericht Landschaftsqualitätsprojekt Solothurn-Grenchen

Schlussbericht Landschaftsqualitätsprojekt Solothurn-Grenchen 2021

 

Trägerschaft: Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu (OGG)
Bezirke: Olten, Gösgen, Gäu
Laufzeit: 2014 – 2026

Projektbericht Landschaftsqualitätsprojekt Olten-Gösgen-Gäu

Schlussbericht Landschaftsqualitätsprojekt Olten-Gösgen-Gäu 2021

Trägerschaft: Einwohnergemeinden des Bezirks Thal
Bezirke: Thal
Laufzeit: 2015 – 2026

Projektbericht Landschaftsqualitätsprojekt Thal

Schlussbericht Landschaftsqualitätsprojekt Thal 2021

Trägerschaft: Vernetzungsprojekt Thierstein
Bezirke: Thierstein
Laufzeit: 2014 – 2026

Projektbericht Landschaftsqualitätsprojekt Thierstein

Schlussbericht Landschaftsqualitätsprojekt Thierstein 2021

Trägerschaft: übergeordnetes Gremium der drei regionalen Vernetzungsträgerschaften Witterswil-Bättwil, Metzerlen-Mariastein und Hofstetten-Flüh sowie der beiden landwirtschaftlichen Bezirksvereine Leimental und Dorneckberg
Bezirke: Dorneck
Laufzeit: 2014 – 2026

Projektbericht Landschaftsqualitätsprojekt Leimental-Dorneckberg

Schlussbericht Landschaftsqualitätsprojekt Leimental-Dorneckberg 2021

Die Leistungen für eine attraktive Kulturlandschaft werden massnahmenspezifisch abgegolten. Dabei wird zwischen konstanten und flexiblen Massnahmen unterschieden. Konstante Massnahmen müssen während der gesamten Projektdauer von acht Jahren erhalten bleiben, während flexible Massnahmen jährlich angemeldet werden können. Der Massnahmenkatalog des Kantons bietet einen Überblick über alle Massnahmen, die in den verschiedenen Projekten und Landschaftseinheiten umgesetzt werden können.

Die Anmeldung zur Teilnahme an den Projekten erfolgt im GELAN mit der Herbsterhebung. In der darauffolgenden Frühlingserhebung können die einzelnen Massnahmen angemeldet werden. Es wird zwischen Massnahmen auf Betriebsebene (z.B. vielfältige Fruchtfolge) und Massnahmen auf einzelnen Bewirtschaftungseinheiten (z.B. standortgerechte Einzelbäume) unterschieden. Die Massnahmen müssen im GELAN in der entsprechenden Rubrik («Massnahme Betrieb» oder «Massnahme Bewirtschaftungseinheit») angemeldet werden.

Für Beratung zu den Massnahmen kann das Bildungszentrum Wallierhof kontaktiert werden. Ansprechperson: Barbara Graf

Kontakt

Jennifer Jauch, Tel. 032 627 63 28,
jennifer.jauch@vd.so.ch

Martin Aegerter, Tel. 032 627 25 19,
martin.aegerter@vd.so.ch

Amt für Landwirtschaft

Hauptgasse 72
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30