Fleischkontrolle

Die Fleischkontrolle umfasst die Kontrolle sowohl des lebenden Tieres (Schlachttieruntersuchung), wie auch anschliessend des Fleisches bzw. der Organe (Fleischuntersuchung). Die Fleischkontrolle ist eine Vollkontrolle, d.h. jedes einzelne Tier wird vor der Schlachtung kontrolliert bzw. jeder einzelne Schlachttierkörper sowie jedes einzelne Organ jedes Tieres wird kontrolliert. Dazu gibt es einige wenige Ausnahmen. Die Fleischkontrolle hat somit eine zentrale Funktion in der Lebensmittelkette, damit nur gesundes und sicheres Fleisch in Verkehr gebracht wird.

Schlachttieruntersuchung

Sämtliche Tiere werden auf die Eignung als Lebensmittel hin untersucht. Zudem werden die Tiere auf das Vorliegen auf Tierseuchen und Zoonosen (auf Menschen übertragbare Infektionskrankheiten) kontrolliert. Die Fleischkontrolle stellt ebenfalls sicher, dass Verstösse gegen die Tierschutzbestimmungen aufgedeckt und verfolgt werden.

Fleischuntersuchung

Nach der Schlachtung wird der Schlachttierkörper sowie sämtliche Organe untersucht. Werden keine Abweichungen gefunden, kann das Fleisch als genusstauglich erklärt und somit für den Konsum freigegeben werden. Dies wird mittels ovalem Stempel auf dem Schlachttierkörper gekennzeichnet. Die Nummer auf dem Stempel entspricht der Bewilligungsnummer des Schlachtbetriebes. Kann Fleisch nicht für den Konsum freigegeben werden, muss es als tierisches Nebenprodukt (TNP) entsorgt werden. 

Gebühren

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist gebührenpflichtig.