Koordinationsstelle Religionsfragen

Religiöses Armband wird einer Person angelegt.

Unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen sind Ausdruck der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt. Der Staat verhält sich religiös neutral. Seine Aufgabe ist es, die Religionsfreiheit zu schützen. Gleichzeitig pflegt er intensive Beziehungen mit den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen und mit verschiedenen Religionsgemeinschaften, die privatrechtlich organisiert sind.

Staat und Religionsgemeinschaften arbeiten zusammen

Religionsgemeinschaften erbringen für ihre Mitglieder und für die ganze Gesellschaft wertvolle Aufgaben: Institutionelle Seelsorge, Kinder- und Jugendarbeit, Radikalisierungsprävention, Religionsunterricht u.a. Es sind Themen, die auch staatliche Leistungsfelder betreffen. Eine Zusammenarbeit ist daher sinnvoll und notwendig. Während sich die Zusammenarbeit mit den Kirchen in den letzten 150 Jahren institutionalisiert hat, muss sie mit den neuen Religionsgemeinschaften erst erarbeitet werden. Dazu entwickelt der Kanton ein Kooperationsmodell. In diesem werden Aufgaben und Zuständigkeiten geklärt sowie Bedingungen, Massnahmen und Ziele der Zusammenarbeit festgelegt. Diese Regelung soll der Diskriminierung entgegenwirken sowie die Chancengleichheit fördern.

Was macht die Koordinationsstelle Religionsfragen?

Für die Regelung des Verhältnisses zu den einzelnen Religionsgemeinschaften sind die Kantone zuständig. In verschiedenen Themenbereichen gibt es gemeinsame öffentliche Interessen und Aufgaben. Die Koordinationsstelle Religionsfragen verknüpft die Anliegen von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften mit denjenigen von Verwaltung, Politik und der Gesamtgesellschaft. Die Koordinationsstelle Religionsfragen

  • gestaltet die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und Religionsgemeinschaften in gemeinsamen Aufgabenfeldern
  • fördert die religiöse Vielfalt durch die Entwicklung von Grundlagen und Massnahmen
  • sensibilisiert, informiert und berät Behörden, Institutionen und die Bevölkerung in Bezug auf Religionsfragen
  • nimmt Stellung zu religionspolitischen Vorlagen und Themen
  • unterstützt und fördert Projekte.

Für die Regelung der Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen ist das Departement für Bildung und Kultur DBK zuständig.