Veranstaltungen mit Schall und Laser
Hohe Schallpegel, beispielsweise bei Musikveranstaltungen, gefährden das Gehör. Zu den Beeinträchtigungen zählen vorübergehende Vertäubung, Ohrensausen und permanenter Hörverlust.
Schutz des Publikums
Seit dem 01. Juni 2019 sind das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) sowie die dazugehörige Verordnung (V-NISSG) in Kraft. Die V-NISSG ersetzt die Schall- und Laserverordnung (SLV).
Das Amt für Umwelt als zuständige Vollzugsbehörde berät Veranstalter von Anlässen mit elektroakustisch verstärktem Schall und kontrolliert stichprobenweise die Einhaltung der Vorschriften.
Der Vollzug für Veranstaltungen mit Laser erfolgt durch das BAG.
Meldepflicht für Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall
Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall über 93 dB(A) müssen bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung mit dem Web-Formular gemeldet werden.
Veranstaltungen ohne elektroakustisch verstärktem Schall mit einem Schallpegel über 93 dB(A) (Guggenmusik etc.) müssen nicht gemeldet werden. Der Veranstalter muss jedoch das Publikum auf die mögliche Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel hinweisen und kostenlose Gehörschütze abgeben (Plakate und Gehörschütze beim Eingang).
Hinweis für fixe Veranstaltungslokale:
Veranstaltungslokale mit fest installierten Messsystemen können einmal jährlich eine Meldung einreichen. Sie gilt jeweils bis Ende des Kalenderjahrs. Zusätzlich müssen nur Veranstaltungen gemeldet werden, bei denen der in der Meldung deklarierte Stundenpegel überschritten wird.
Aufgepasst:
Für Veranstaltungen, die hauptsächlich für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre bestimmt sind, gilt ein Grenzwert von 93 dB(A) für den Stundenpegel. Die Veranstaltungen sind nicht meldepflichtig und es bestehen keine weiteren Anforderungen.
Meldung von Veranstaltungen mit Schall
Meldung für Veranstaltungen mit Schall über 93 dB(A) gemäss V-NISSG |
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Beschreibung |
Meldeformular für Vereine und Firmen für die Durchführung einer Veranstaltung, bei welcher der Lärmpegel 93dB überschreitet. |
Formulare |
Meldepflicht für Veranstaltungen mit Laser
Der Vollzug für Veranstaltungen mit Laser erfolgt durch das BAG. Die Meldungen sind bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.
Weitere Informationen zeigt die Website des BAG.
Meldeformular
BAG-Meldeformular (Meldung einer Veranstaltung mit Laser)