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Meldung für Veranstaltungen mit Schall über 93 dB(A) gemäss V-NISSG
Ergebnis
Strukturiert erfasste Daten gemäss Vorlage (Name und Adresse der Veranstaltung), sowie der verantwortlichen Personen hinsichtlich der Veranstaltung. Bestätigung zur Verpflichtung der gesetzlichen Vorgaben (Abgabe Gehörschutz, Abgabe Merkblätter, Durchführen von Messungen). Die Daten werden gespeichert und der Melder erhält eine Bestätigung, welche ihm als Nachweis dient. Es erfolgt keine Prüfung durch den Kanton.
Beschreibung
Meldeformular für Vereine und Firmen für die Durchführung einer Veranstaltung, bei welcher der Lärmpegel 93dB überschreitet.
Formulare
Zuständigkeit
Amt für Umwelt
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
keine
Kosten
keine
Frist
keine
Dauer
keine
Rechtliche Grundlagen
Verordnung zum NISSG (V-NISSG)
Vorgehen
- Informationen lesen
- Formular ausfüllen
- Abschicken