Aufsicht und Bewilligungen

Das Gesundheitsamt sorgt dafür, dass die Bevölkerung einfachen Zugang zu umfassenden und qualitativ hochstehenden Gesundheitsleistungen hat.
Folgende Aufgaben gehören zur Aufsichtstätigkeit:
- Erteilung oder Entzug von Berufsausübungsbewilligungen und Betriebsbewilligungen im Gesundheitswesen.
- Prüfung und Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen für die Abrechnung der Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
- Überprüfung der Einhaltung der erforderlichen Basisqualität in Institutionen und Organisationen.
- Festlegung der Höchstzahlen von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich.
- Überprüfung der Einhaltung der erforderlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gesundheitsfachperson oder als Betrieb im Gesundheitswesen im Kanton Solothurn.
- Bearbeitung von aufsichtsrechtlichen Beschwerden.
- Überprüfung der Berufs- und Meldepflichten von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen.
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetzgebung
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung
- Verordnung über die Krankenversicherung
- Medizinalberufegesetz
- Psychologieberufegesetz
- Gesundheitsberufegesetz
- Binnenmarktgesetz (BGBM)
- Verordnung über die Festsetzung der Höchstzahlen bei Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich
Kantonale Gesetzgebung
Gesundheitsamt
Aufsicht und Bewilligungen
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00