Privatapotheken
Ärztinnen und Ärzte, welche auch ausserhalb von Notfällen und Hausbesuchen Arzneimittel abgeben, müssen ein Gesuch für eine Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke an gesundheit.bab@ddi.so.ch stellen. Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke erst erteilt wird, wenn die erforderlichen fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Gesuchsformular «Gesuch Bewilligung ärztliche Privatapotheke» sowie «Merkblatt ärztliche Privatapotheke») und dass innerhalb eines halben Jahres nach Ausstellen der Bewilligung eine kostenpflichtige Inspektion durch Inspektor/-innen des Gesundheitsamts Solothurn durchgeführt wird. Wichtige Dokumente zum Inhalt der kantonalen Inspektion finden Sie unter Aufsicht.
Webinare zum Thema «ärztliche Privatapotheken»
Um Sie optimal auf die Änderungen im Bewilligungsprozess und die künftigen Inspektionen in ärztlichen Privatapotheken vorzubereiten, fanden am 31.03.2025 und am 09.05.2025 Webinare statt, in denen wir die wichtigsten Inhalte der Inspektionen erläuterten und praktische Hinweise gaben.
Die Webinare wurden durchgeführt von Dr. Marlene Rauch (Kantonsapothekerin) und Manuela Arzenti (Heilmittelinspektorin). Sie finden die Aufzeichnung des Webinars vom 09.05.2025 untenstehend und das Handout in der grauen Box «Dokumente». Ein Merkblatt «häufig gestellte Fragen» wird in Kürze ebenfalls hochgeladen werden.