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Bewilligungen/Meldungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens
Ergebnis
Bewilligungen/Meldungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens
Beschreibung
Einer Betriebsbewilligung des Departements bedürfen ausgewählte Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Einrichtungen des Gesundheitswesens veröffentlicht.
Formulare
Hinweis
Bitte halten Sie die erforderlichen Dokumente in elektronischer Form für die Übermittlung bereit.
Zuständigkeit
Gesundheitsamt
Kosten
Die Kosten belaufen sich gemäss Gebührentarif je nach Art der Bewilligung auf CHF 100 bis CHF 2000.
Frist
Der Antrag muss frühestens 6 und spätestens 3 Monate vor Eröffnung der Einrichtung eingereicht werden.