Besuchsrecht
Eltern und Kinder, die nicht zusammenleben, haben das Recht sich regelmässig zu sehen. Grundsätzlich sind die Eltern verantwortlich, dieses Besuchsrecht untereinander zu regeln. Sie sollten sich dabei immer überlegen, welches die beste Lösung für das Kind ist. Fällt es den Eltern schwer, sich zu einigen, können sie sich Hilfe bei verschiedenen Beratungsstellen holen (z. B. Fachstelle kompass).
Regelung des Besuchsrechts
Werden sich die Eltern nach einer Beratung immer noch nicht einig, können sie bei der KESB oder dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Regelung des Besuchsrechts stellen. Dazu können Sie uns per Post einen Brief schicken, in dem Sie die aktuelle Situation kurz beschreiben und um Hilfe bei der Regelung des Besuchsrechts bitten. Ob die KESB oder das Gericht zuständig ist, ist von verschiedenen Aspekten abhängig. Die Mitarbeitenden der KESB helfen Ihnen gerne weiter.
Trennen sich oder lassen sich verheiratete Eltern scheiden, setzt das Gericht ein Besuchsrecht fest.
Ausserhalb der Öffnungszeiten für Notfälle
Pikettdienst KESB ist erreichbar via Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn:
Telefon 032 627 71 11
KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4 4502 Solothurn
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
KESB Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29 4226 Breitenbach
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Freitag nach Vereinbarung.
KESB Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Klus-Balsthal
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00
KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23 4603 Olten
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00