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Meldeformular für die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren
Ergebnis
Beurteilung über die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren erfolgt durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit.
Beschreibung
Die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren für kulturelle, künslterische und sportliche Darbietungen sowie in der Werbung müssen der kantonalen Behörden gemeldet werden. Grundsätzlich müssen alle Beschäftigungen, bei denen im weitesten Sinne ein arbeitsvertragliches Verhältnis besteht (Entrichtung einer geldwerten Gegenleistung; Lohn, Gratiseintritte etc.) der kantonalen Behörde gemeldet werden.
Formulare
- Meldeformular Jugendliche unter 15 Jahren (pdf, 93 KB)
Hinweis
Einverständnis der erziehungsberechtigten Person wird zusätzlich vorausgesetzt und ist separat einzureichen.
Zuständigkeit
Arbeitsinspektorat
Vorbedingungen
Dem Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Solothurn muss die Besschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren gemeldet werden, wenn sie im Kanton Solothurn erfolgt bzw. ausgeübt wird.
Erforderliche Dokumente
Einverständnis der erziehungsberechtigten Person.
Kosten
Die Meldung über die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren und die Beurteilung durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist kostenlos.
Frist
Das Meldeformular ist jeweils 14 Tage vor der Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren einzureichen.
Dauer
10 Tage - ohne Gegenbericht innert 10 Tagen, ist die Beschäftigung zulässig.
Rechtliche Grundlagen
Art. 7 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5; SR 822.115)