Praktika
Einstiegspraktikum
Das Einstiegspraktikum (EP) zielt in erster Linie darauf ab, Versicherten die älter als 50 Jahre sind, den Einstieg in eine reale Stelle zu vereinfachen. Das EP ist vor allem für Versicherte geeignet, die über breite Berufserfahrung verfügen, aber die formalen Qualifikationen nicht mehr dem neusten Stand entsprechen. Die Stellensuchenden können sich eigenständig auf geeignete und den Qualifikationen entsprechende Stellen bewerben und dabei ein Einstiegspraktikum anbieten oder beantragen Unterstützung für die Praktikumssuche bei der zuständigen RAV-Personalberatung (Praktikawerkstatt).
Ausbildungspraktika
Das dreimonatige Ausbildungspraktikum hingegen hilft Berufsleuten, bestimmte berufliche Kenntnisse zu erweitern oder zu vertiefen und so den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen zu können. Achten Sie auf die Zulassungsbedingungen im Flyer gemäss Link (Broschüren).
Berufspraktika
Das Berufspraktikum zielt in erster Linie darauf ab, Personen mit abgeschlossener Ausbildung erste Berufserfahrungen zu vermitteln. Dabei erhalten Personen in ihrem Beruf erste Kontakte mit der Arbeitswelt.
An einem von der Arbeitslosenversicherung unterstützten Praktikum können erwerbslose Personen teilnehmen, die im RAV angemeldet und bezugsberechtigt sind.
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit einer Praktikumsstelle wenden Sie sich bitte an Ihr nächstgelegenes RAV.