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Bewilligungen/Meldungen für Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
Ergebnis
Bewilligungen/Meldungen für Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
Beschreibung
Einer Berufsausübungsbewilligung des Departements bedarf, wer in eigener fachlicher Verantwortung eine Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens ausübt. Einer Betriebsbewilligung bedürfen ausgewählte Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Gesundheitsamt hat auf seiner Homepage eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens veröffentlicht (vgl. oben).
Formulare
Hinweis
Bitte halten Sie die erforderlichen Dokumente in elektronischer Form für die Übermittlung bereit.
Zuständigkeit
Gesundheitsamt
Kosten
Die Kosten belaufen sich gemäss Gebührentarif je nach Art der Bewilligung auf CHF 100 bis CHF 2000
Frist
Der Antrag muss frühestens 6 und spätestens 3 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor Eröffnung der Einrichtung eingereicht werden.