Beistandschaft
Wenn eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln und sich die Hilfe auch nicht anders holen kann, kann die KESB eine Beistandschaft anordnen. Eine Beistandschaft wird immer an die Bedürfnisse der Person angepasst. Das Selbstbestimmungsrecht dieser Person wird nur dort eingeschränkt, wo dies auch wirklich nötig ist. Es gibt verschiedene Arten einer Beistandschaft:
Begleitbeistandschaft
Sie wird dann errichtet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbst regeln kann, in bestimmten Bereichen jedoch Unterstützung benötigt. Die Person muss mit der Begleitbeistandschaft einverstanden sein.
Vertretungsbeistandschaft
Sie wird errichtet, wenn eine Person bestimmte Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und jemanden benötigt, der sie in diesen Angelegenheiten vertritt. Grundsätzlich kann die Person nach wie vor selbst handeln, ausser ihr wird aus wichtigen Gründen die Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Mitwirkungsbeistandschaft
Diese Art von Beistandschaft wird errichtet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbst regeln kann, zu ihrem Schutz aber für gewisse Bereiche (z. B. Abschluss von Mobiltelefonverträgen) die Zustimmung einer Beistandsperson benötigt. In diesem Bereich ist somit die Handlungsfähigkeit dieser Person eingeschränkt.
Umfassende Beistandschaft
Diese wird nur bei Personen mit einer besonderen Hilfsbedürftigkeit errichtet. Damit sind Personen gemeint, die ihre Handlungen dauerhaft nicht mehr abschätzen können. Sie sind somit urteilsunfähig und nicht mehr handlungsfähig.
So gehen Sie für eine Beistandschaft vor
Wenn Sie merken, dass Sie in gewissen Bereichen auf Unterstützung angewiesen sind oder wenn Sie eine Person kennen, bei der Sie das Gefühl haben, dass sie auf Unterstützung angewiesen ist, dann können Sie das Dokument «Gefährdungsmeldung Erwachsene» in der grauen Infobox ausfüllen und es uns unterschrieben per Post zuschicken. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, uns das Dokument nicht per E-Mail zu schicken.
Ausserhalb der Öffnungszeiten für Notfälle
Pikettdienst KESB ist erreichbar via Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn:
Telefon 032 627 71 11
KESB Region Solothurn
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KESB Dorneck-Thierstein
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KESB Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Klus-Balsthal
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Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00
KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23 4603 Olten
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Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00