Anschlusslösung Pensionierte

Seit 2015 wird die Unfallzusatz-Anschlusslösung der Pensionierten durch die ZURICH gewährleistet (Spezialvereinbarung in Abhängigkeit der existierenden Hauptverträge UVG Obligatorium / Unfallzusatz freiwilliger Privatpatienteneinschluss).

Die Versicherten profitieren einerseits von einer Spezialprämie und andererseits vom Zügerrecht (d.h. Abschluss ohne Gesundheitsprüfung) aus dem UVG-Zusatzvertrag des Kantons (zwingende Voraussetzung für das Übertrittsrecht).

Die freiwilligen Einzelverträge werden durch die Versicherten selbständig abgeschlossen und bezahlt; der Kanton Solothurn hat lediglich beratende Funktion.

Übertritt in die Einzelversicherung

Beim Austritt aus dem Kreis der Versicherten haben die in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhaften Personen das Recht in die Einzel-Versicherung der ZURICH überzutreten (Leistung: Spitalkosten als Ergänzungsversicherung zu einer anerkannten Krankenkasse in der privaten Spitalabteilung).

Das Formular "Offertanfrage für den Übertritt in die Einzelversicherung" finden Sie in der rechten Spalte oder kann mit E-Mail an die untenstehende offizielle Mailadresse (Hauptsitz) angefordert werden.

Bitte unbedingt das richtige Eintrittsdatum und das Geburtsdatum einsetzen.

Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit der aktuellen Vertragskopie der Krankenkasse an:

Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG
Underwriting Personenversicherung Privatkunden
Postfach
8085 Zurich

oder per E-Mail an: KTG_Uebertritt@zurich.ch